
Über Regen freuen sich mittlerweile fast alle, seit sich der Klimawandel bemerkbar macht, die Sommer immer heißer sowie vielerorts trockener werden und die Grundwasserpegel deutschlandweit teils auf ein bedenkliches Niveau gesunken sind. Bei länger anhaltenden Regenfällen und vor allem aber bei heftigem Starkregen freut sich kaum noch jemand über all das Nass. Die Kanalisation quillt über, und vom Nachbargrundstück her, das etwas höher liegt als das eigene, läuft ein kleiner Fluss schnurstracks in den Garten. Das jedoch ist rechtlich unzulässig.
„Es gilt bundesweit der Grundsatz, dass Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück versickern muss“, erklärt Luisa Peitz, Referentin Recht bei Haus & Grund Deutschland. Sprich, das Dachflächenwasser muss in eine sogenannte Rigole, eine Art unterirdischer Speicher, geleitet werden, die das Wasser später nach und nach abgibt. Oder schlauerweise in eine Zisterne, aus der man dann in Trockenzeiten Wasser für Rasen und Blumen pumpen kann. Nur dann, wenn eine natürliche Versickerung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist, darf man das Niederschlagswasser in die Kanalisation einleiten. Verantwortlich sind Grundstückseigentümer aber auch für das Wasser, das man nicht sieht: Alles, was unterirdisch abfließt, muss ebenfalls berücksichtigt werden. Die Regeln variieren allerdings je nach Bundesland, daher schadet ein Blick in die Bauvorschriften des jeweils zuständigen Landes nicht.
Falls aber vom Nachbargrundstück bei heftigen Gewittern doch ein Sturzbach auf das eigene Anwesen fließt, „dann habe ich einen Abwehranspruch gegen den Nachbarn“, erläutert Peitz. Den Geschädigten bleiben zwei Wege: der Kontakt zum zuständigen Bauamt, welches dem Verursacher einen Hinweis auf das Wasserproblem geben kann. Oder der Klassiker Klageweg.

:Darf man einen Wasserschaden selbst reparieren?
Wenn ein Rohr platzt, kann schnell der ganze Raum unter Wasser stehen: Welche Maßnahmen sinnvoll sind, welche unbedingt warten sollten und was beim Thema Versicherung wichtig ist.
Sollte durch das abfließende Wasser des Nachbarn ein Schaden an der Hauswand, der Garage, im Keller durch eindringendes Wasser oder auf der Hoffläche entstanden sein, empfiehlt sich überdies ein Anruf bei der eigenen Versicherung. „Unter Umständen kann diese einspringen“, sagt Expertin Peitz. Allerdings schließen Versicherungen auch gewisse Gefahren aus. Wie immer also: erst einmal das Kleingedruckte der Police überprüfen, die man abgeschlossen hat.
Und wer selbst an seinem Haus oder seiner Garage anbauen oder den Hof pflastern will – dem rät die Expertin auch dazu, die Folgen solcher Pläne mitzubedenken, etwa, dass mit einer zusätzlich versiegelten Fläche mehr Wasser Richtung Nachbar fließen könnte. „Das wird oft vergessen.“ Klüger wäre, einfach frühzeitig das Thema Wasser zu berücksichtigen.
Eines aber müssen alle Grundstückseigentümer tolerieren: wild abfließendes Wasser. Über das Maß dessen allerdings lässt sich, wie so oft, trefflich streiten.
