Mietkaution: Darf der Vermieter die Kaution so anlegen, wie er will? – Stil

Für viele, die in eine neue Wohnung ziehen, ist es erst mal schwer, eine so große Summe aufzubringen: Zwei bis drei Monatsmieten fallen in der Regel für die Kaution bei einer Neuvermietung an. Nicht selten sind das mehrere Tausend Euro. Dieser Batzen Geld soll dem Vermieter als Sicherheitsleistung für mögliche Schäden dienen. Gibt es am Ende der Mietdauer nichts zu beanstanden, erhalten die Mieter das Geld zurück. Was manche jedoch nicht wissen, ist, dass ihnen auch die angefallenen Zinserträge zustehen. So steht es in Paragraf 551, Absatz drei, BGB. Darin heißt es außerdem, dass der Vermieter die Kaution „zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen“ hat.

Doch es gibt Ausnahmen: Für ein Zimmer in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen. Grundsätzlich dürfen Mieter auch nicht frei wählen, wie ihre Kaution verwahrt wird. Ebenso wenig können sie den bestmöglichen Zinssatz verlangen, sagt Alexander Walther: „Mieter haben keinen Anspruch auf den Höchstzinssatz“, stellt der Rechtsanwalt von der Kanzlei Klimesch & Kollegen klar.

In der Praxis dürften selbst Mieter einer Luxuswohnung nur mickrige Erträge erhalten. Denn Vermieter legen die Kaution häufig auf ein sogenanntes Mietkautionskonto. Wie es der Name schon suggeriert, haben Banken dieses eigens für diese Angelegenheit kreiert. An sich eine gute Sache. Schade ist allerdings, dass die Institute dafür meist relativ schlechte Konditionen offerieren.

So müssen Vermieter für die Bereitstellung des Kontos häufig ein saftiges Entgelt entrichten; die Commerzbank veranschlagt eine Gebühr in Höhe von 59 Euro, die Stadtsparkasse München berechnet Vermietern 75 Euro, um nur zwei Beispiele zu nennen. Zinsen gibt es auf den Mietkautionskonten so gut wie keine. Jedenfalls reichen sie nicht, um damit die Inflationsrate nur annähernd auszugleichen. Dabei gibt es gute Möglichkeiten, Geld anzulegen – auch wenn die Sparzinsen gerade eher sinken.

Finanzinstitute mit Einlagensicherung bieten aktuell (Stand Januar 2025) noch bis zu drei Prozent Zinsen bei Tagesgeld, kurzfristig und bei reinen Onlinebanken sogar mehr. Das Geld ist dabei täglich verfügbar, Kosten fallen dafür keine an. Für beide Seiten kann es also durchaus Sinn ergeben, den Geldbetrag auf einem Tagesgeldkonto anzulegen, statt auf einem Mietkautionskonto versauern zu lassen.

„Für Mieter und Vermieter ist das eine Win-win-Situation, wenn sie eine gut verzinste und kostenlose Geldanlage für die Mietkaution wählen“, sagt Walther. Denn Mieter erhalten mehr Zinsen und Vermieter müssen keine hohe Gebühr entrichten. Zudem erhöhen die Zinsen auch die Sicherheitsleistung. Gerade wenn es um einen größeren Betrag geht, sollten daher Mieter und Vermieter das Gespräch suchen. Allerdings muss dann die Art der Mietkaution im Mietvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. „Wird keine Form der Kaution bestimmt, so kann der Mieter wählen, ob er sie bar oder als verpfändetes Sparbuch leistet“, sagt Walther.

Zu beachten ist, dass die guten Konditionen für Tagesgeld oft nur für drei, vier oder sechs Monate gelten. Im Anschluss gibt es meist einen schlechteren Zinssatz. Manche Mieter hätten es gerne, dass der Vermieter nach Ablauf der Frist die Bank wechselt, damit sie einen besseren Zinssatz erhalten. Ob der Vermieter so einem Konto-Hopping zustimmt, ist allerdings fraglich und sollte im Voraus mit ihm abgeklärt werden.

Einfacher ist es unter Umständen, dass sich die Parteien auf eine andere Anlageform, etwa Festgeld, einigen. Der Vorteil: Die Zinskonditionen verändern sich während der Laufzeit des Festgelds nicht. Allerdings ist Festgeld keine so flexible Anlageform wie Tagesgeld und nur in Ausnahmefällen vorzeitig kündbar.

Gemäß Paragraf 551, Absatz drei BGB, muss der Vermieter zwar darauf achten, eine Anlage mit maximal dreimonatiger Kündigungsfrist zu wählen. „Das ist auch die gängige Praxis“, sagt Walther. Das Gesetz erlaubt es den Parteien aber auch, eine andere Anlage mit längerer Kündigungsfrist zu vereinbaren. Mieter sollten allerdings bedenken, dass sie dann nach dem Ende der Mietdauer entsprechend länger auf die Rückzahlung des Geldes warten müssen. „In jedem Fall ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen aufzubewahren“, sagt Walther. Muss der Vermieter Insolvenz anmelden, ist die Kaution dann gesichert.

Nach Mietende wird die Kaution normalerweise nach der Wohnungsabnahme innerhalb von drei bis sechs Monaten ausbezahlt, wenn keine Schäden oder offenen Forderungen mehr ausstehen. Schön, wenn es dann obendrauf noch attraktive Zinserträge gibt.

Eine Lösung ist am besten, wenn beide Seiten etwas davon haben, findet die Autorin.  (Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))