Länder können ARD und ZDF nicht davon abbringen, wegen Rundfunkbeitrag zu klagen

Die Hoffnung der Rundfunkkommission der Länder, ARD und ZDF zu einer Rücknahme ihrer Verfassungsklage bewegen zu können, hat sich nicht erfüllt. Am vergangenen Donnerstag erläuterten die Länder den Anstalten und der Gebührenkommission KEF, warum der neue Finanzierungsstaatsvertrag von der Empfehlung der Kommission abweicht und für 2025 und 2026 keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorsieht. Zu dieser Unterrichtung ist die Rundfunkkommission verpflichtet, wenn die Berechnungen der KEF nicht gesetzlich berücksichtigt werden.

Die Länder argumentierten unter anderem mit den Rücklagen von mehr einer Milliarde Euro, die innerhalb von zwei Jahren verwendet werden könnten. Außerdem gingen sie davon aus, dass die geplanten Reformen die Wirtschaftspläne der kommenden Jahre beträfen. Niemand könne bis Ende 2028 so tun, als kämen diese grundlegenden Veränderungen nicht. Einsparungen und Personalabgänge wären messbar, sagte Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission und Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz, im Gespräch mit der F.A.Z..

ARD und ZDF verteidigten ihren Gang nach Karlsruhe mit dem Argument, sie seien, steige der Rundfunkbeitrag nicht zum 1. Januar um 58 Cent pro Monat, bis 2028 nicht ausreichend finanziert. Zudem beharrten sie darauf, dass die laufende Anmeldung ihres „Finanzbedarfs“ auf dem aktuellen Auftrag und nicht auf geplanten Reformen beruhen müsse. Die Ermittlung von Einnahmen und Kosten muss der KEF bis Ende April vorliegen. Sie wird somit mögliche wirtschaftliche Effekte, die sich aus Reformen ergeben könnten, nicht berücksichtigen.

Auch die KEF ist nicht bereit, vom üblichen Verfahren abzurücken. Mögliche „Korrekturen“ der Anmeldung könnten bis maximal 30. Juni berücksichtigt werden, so die Aussage. Das bedeutet, dass der Reformstaatsvertrag bis zu diesem Datum von allen 16 Landtagen gebilligt sein muss. Diesen Stichtag halten selbst die Staatskanzleien für unmöglich. Alles spricht dafür, dass Bayern und Sachsen-Anhalt am 12. März bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz den neuen Finanzierungsstaatsvertrag nicht unterschreiben. Damit verändert sich die Beitragsperiode nicht und die KEF gibt im Frühjahr 2026 einen Zwischenbericht ohne Beitragsempfehlung ab. Für die Frage, ob und wie lange der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro bleibt, ist das ohne Relevanz. Die Antwort gibt das Bundesverfassungsgericht.