Kommentar zum Atlético-Elfmeter: Das VAR-Urteil ist eine bizarre Höchststrafe – Sport

Dass beim Elfmeterschießen der Treffer von Julián Álvarez wegen angeblicher Doppelberührung des Balles nicht gilt, ist eine unverhältnismäßige Sanktion – und belegt ein Gerechtigkeitsgefälle im Fußball-Regelwerk.

In funktionierenden Rechtssystemen sollen Strafen unter anderem den Zweck erfüllen, Gerechtigkeit herzustellen. Und: gerecht sein. Am Mittwochabend, beim Elfmeterschießen im Achtelfinale der Champions League zwischen Atlético und Real Madrid (2:4 i.E. nach 1:0), gab es gute Gründe, daran zu zweifeln, dass diesem Ziel Genüge getan wurde. Sogar unabhängig davon, ob Atlético-Stürmer Julián Álvarez den Ball bei seinem Elfmeterschuss zweimal (und damit irregulär) berührt hatte. Oder eben doch nur einmal.