Auslieferung von Linksextremist an Ungarn war unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn für unzulässig erklärt. Das für die Entscheidung zuständige Berliner Kammergericht habe die Haftbedingungen in Ungarn unzureichend aufgeklärt, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Die sich selbst als nichtbinär einordnende Person soll Anfang Februar 2023 zusammen mit anderen mutmaßlichen Linksextremisten Sympathisanten der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen und verletzt haben. Das Berliner Kammergericht erklärte am 27. Juni 2024 ihre Auslieferung nach Ungarn für rechtmäßig.

Obwohl bereits eine Verfassungsbeschwerde anhängig war, wurde sie in der folgenden Nacht den ungarischen Behörden übergeben. Eine am 28. Juni ergangene einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, welche die Überstellung bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagte, kam zu spät.

Wie nun das Bundesverfassungsgericht entschied, hätte Maja T. nicht ausgeliefert werden dürfen. Zur Begründung verwies es auf das Verbot unmenschlicher Behandlung nach der EU-Grundrechtecharta. Das Kammergericht habe aktuelle Informationen zu Überbelegung und Haftbedingungen in ungarischen Gefängnissen nicht ausreichend geprüft.