Zuverdienstverbot für Arbeitslose: Keine Ausnahme für Kunstschaffende – Parlament

Wien – Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch einhellig den Weg für eine Aufweichung des ab 2026 geltenden weitgehenden Zuverdienstverbots für Bezieher von Arbeitslosengeld freigemacht. Dies gilt für Personen, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice eine längere Umschulung oder Weiterbildung absolvieren, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Ausnahmen für Kunstschaffende, wie von den Grünen gefordert, sind vorerst hingegen nicht vorgesehen.