Über Zugausfälle, Verspätungen und die Kostenerstattung für Tickets informiert die Bahn:
- auf der Internetseite www.bahn.de
- in der Smartphone-App DB Navigator
- telefonisch bei der telefonischen Reiseauskunft unter (030) 29 70
Über Zugausfälle, Verspätungen und die Kostenerstattung für Tickets informiert die Bahn:
Fahrgäste dürfen ihre Reise kostenfrei auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Die Bahn hat die Zugbindung aufgehoben. Die Fahrkarte gilt für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.
Fällt ein Zug aus und Reisende möchten komplett auf ihre Reise verzichten, können sie von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis für ihr Ticket ohne Abzüge erstatten lassen. Bahnkunden können einen entsprechenden Antrag digital über ihr Kundenkonto und in der DB Navigator-App stellen, ebenso per Post mit dem Fahrgastrechteformular (erhältlich als PDF-Download, beim Zugpersonal, an der DB Information oder im DB Reisezentrum).
Bahnreisenden stehen im Rahmen ihrer Fahrgastrechte Entschädigungen zu. Aber: Ist die Verspätung auf bestimmte „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen, die nicht im Verantwortungsbereich der Bahn liegen, ist keine Entschädigung fällig. Ob dies auf die derzeitige Witterung zutrifft, ist strittig. Detlef Neuß, Vorsitzender des Fahrgastverbandes Pro Bahn sagt dazu: „Wir haben zwar Winterwetter, aber keine Situation, die völlig ungewöhnlich oder gar katastrophal ist. Entschädigungen müssen gezahlt werden.“ Grundsätzlich besteht ab einer Stunde Verspätung am Zielbahnhof ein Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab zwei Stunden von 50 Prozent.
Ist ein Fahrgast mit dem letzten Zug am Abend unterwegs und kann seinen Zielort nicht mehr erreichen, darf er ein Taxi zum Hotel und eine angemessene Unterkunft nutzen. Wie viel die Deutsche Bahn erstattet, hängt vom Einzelfall ab. Reisende sollten am Bahnschalter oder bei der Service-Hotline nachfragen.
Wer wegen der Witterungsbedingungen zu spät zur Arbeit kommt, muss die versäumte Zeit nacharbeiten oder eine Lohnkürzung hinnehmen. Der Hinweis auf ausgefallene Zugverbindungen ist keine Entschuldigung für ein Zuspätkommen: Arbeitnehmer müssen sich, sofern zumutbar, auf längere Fahrtzeiten einstellen und beispielsweise andere Verkehrsmittel nutzen. Allerdings zeigen sich in der derzeitigen Situation viele Arbeitgeber kulant, teilweise bieten sie den Beschäftigten auch an, im Homeoffice zu bleiben.