Hallo,
in meinem Wohnort gibt es eine Straße (zHG 50 km/h) und dort befindet sich auch ein Zebrastreifen. Nun wurde eine neue, kleine Wohnanlage gebaut und dafür auch Parkplätze geschaffen. Längsparker, eingerückt von der Fahrbahn.
Laut Zeichen 350-10 darf man 5m vor einem FGÜ nicht parken – aber gilt das nur auf der Fahrbahn, oder auch, wenn es weniger als 5m sind und man parkt in der ausgewiesenen Parktasche (so wie das blaue Auto auf dem Bild)?
Viele Grüße
Christian

