
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat eine zusätzliche Abgabe für Mieterinnen und Mieter mit steigenden Einkommen in Sozialwohnungen vorgeschlagen. „Es gibt zum Beispiel in Hessen eine Fehlbelegungsabgabe, in der ein Zuschlag bezahlt werden muss, wenn das Einkommen die Bedürftigkeitsschwelle überschreitet“, sagte die Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das halte sie für eine gute Idee.
Wer in Deutschland eine Sozialwohnung beziehen möchte, muss dafür einen Einkommensnachweis vorlegen – in der Regel aber nur beim Einzug. In Hessen müssen Mieter die sogenannte Fehlbelegungsabgabe seit 2016 zahlen, sofern ihr Einkommen während der Mietdauer die gesetzliche Grenze überschreitet, etwa weil sie einen neuen Job bekommen. Die Einnahmen sollen in den sozialen Wohnungsbau fließen.
Sozialwohnungen haben sich seit 2006 fast halbiert
Nach Angaben des Deutschen Mieterbunds hat sich die Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland seit 2006 nahezu halbiert. Bundesweit gebe es heute nur noch rund 1,1 Millionen Sozialwohnungen, aber mehr als elf Millionen Mieterhaushalte mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein – und damit auf eine Sozialwohnung.
Hubertz kündigte eine anstehenden Wende im sozialen Wohnungsbau an. „Bund und Länder investieren bis 2029 etwa 50 Milliarden in den sozialen Wohnungsbau, denn die 23,5 Milliarden Euro des Bundes werden von den Ländern in der Regel mehr als verdoppelt.“
Zuletzt hatte die Ministerin sich bereits für eine strengere Regulierung bei der Vermietung möblierter Wohnungen ausgesprochen und Indexmieten kritisiert. Hubertz verwies auf eine vom Bundesjustizministerium eingesetzte Expertenkommission zum Mietrecht, die Vorschläge für eine Regulierung der an die Inflationsrate gekoppelten Mieten erarbeiten werde.
