
Der Bundestag will ab 9 Uhr über die Verlängerung der
Mietpreisbremse abstimmen. Der Gesetzentwurf der Koalition sieht vor, dass die
Regelung weitere vier Jahre bis Ende 2029 gilt. Ohne Verlängerung würde
sie Ende dieses Jahres auslaufen.
Außerdem will die Regierung ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der wirtschaftlichen
Lage verabschieden. Der Gesetzentwurf sieht eine
deutliche steuerliche Entlastung von Unternehmen in Deutschland vor und soll neue Anreize für Investitionen setzen. Der Bundesrat muss dem Paket noch
in seiner Sitzung am 11. Juli zustimmen – dies gilt als Formsache,
nachdem der Bund den Ländern und Kommunen eine Entschädigung für die
erwarteten Steuerausfälle zugesagt hat.
Union stellt sich gegen Nominierung von Reichinnek
Ebenfalls im Bundestag verabschiedet werden
sollen ein Gesetz zur Fristverlängerung der Förderung beim
Kita-Ausbau sowie zwei Gesetze zum Umgang des Bundeskriminalamts mit
Daten. Zur Abstimmung stehen zudem eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, um den Ausbau der
Breitband- und Mobilfunknetze zu beschleunigen, und eine Verschiebung
des Inkrafttretens neuer Vorgaben zur Tierhaltungskennzeichnung.
Darüber hinaus soll ebenfalls das parlamentarische Gremium (PKGr) für die Kontrolle der Nachrichtendienste gewählt werden. Oppositionspolitikerin Heidi Reichinnek von der Linken wurde dafür nominiert, die Union stellte sich zuvor dagegen.
Ausnahmen bei der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung
als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung
einer Wohnung darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens um zehn
Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies ist die
Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in
Mietspiegeln zu finden ist.
Von der Bremse ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die
nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden – und auch Wohnungen, die
nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet
werden.