Wird aus Marla Svenja Liebich bald wieder Sven? – Panorama

Am 1. November 2024 schrieb die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit auf ihrer Website: „Heute ist ein Tag zum Feiern.“ Auch für Sven Liebich war dieser Tag ein besonderer, Liebich wendete das neue Selbstbestimmungsgesetz an, es begann an diesem Tag zu gelten. Neben Liebich nutzten 7056 andere Menschen das neue Gesetz allein im ersten Monat, indem sie den Geschlechtseintrag ändern ließen, viel mehr als erwartet. Die Erleichterung war groß, weil das neue Gesetz deutlich niedrigere Hürden anlegte als das bisherige Transsexuellengesetz.  Das reichte offenbar auch für Liebich aus. Der neue Geschlechtseintrag war nun weiblich, der neue Vorname lautete Marla Svenja.

Knapp anderthalb Jahre später ist das Selbstbestimmungsgesetz noch immer geltendes Recht. Mehr als 23 000 Menschen haben es nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes bislang in Anspruch genommen, Zahlen für einen möglichen Missbrauch liegen der Bundesregierung nicht vor.

Für Liebich allerdings könnte die Zeit als offiziell weibliche Person womöglich bald enden. Wie der Landkreis Saalekreis auf SZ-Anfrage bestätigt, habe man zur Person Liebich im Dezember 2025 einen „Antrag zur Berichtigung der bestehenden Eintragung“ beim Amtsgericht Halle (Saale) gestellt. Würde das Gericht dem Antrag folgen und – wie der Landkreis – ebenfalls von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes ausgehen, würde Liebichs Entscheidung möglicherweise rückgängig gemacht werden müssen. Zuerst hatte der MDR darüber berichtet. Weder Liebichs Anwältin noch Liebich selbst äußern sich dazu auf Anfrage.

Liebich war für homophobe und transfeindliche Äußerungen bekannt

Es ist die nächste Wendung in diesem an Wendungen nicht armen Fall. Liebich war im Raum Halle seit Jahren vor allem als rechtsextreme Person sichtbar, in den Berichten des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt wurde Liebich vielfach erwähnt. Mit der Änderung von Namen und Geschlechtseintrag lernte man Liebich auch abseits von Sachsen-Anhalt kennen, die öffentliche Irritation war groß, weil Liebich bekannt dafür war, sich homophob und transfeindlich geäußert zu haben. Diese Äußerungen sollen laut MDR nun Anlass für den jetzt erfolgten Antrag des Landkreises sein. Eine anderthalbjährige Haftstrafe, unter anderem wegen Volksverhetzung und Beleidigung, trat Liebich im August 2025 schließlich nicht an. Seit knapp einem halben Jahr wird nun nach Liebich gefahndet.

Der Ansatz des neuen Selbstbestimmungsgesetzes ist: Den Betroffenen sollten erniedrigende und entblößende Befragungen erspart bleiben. Im zuvor geltenden Transsexuellengesetz waren für einen neuen Geschlechtseintrag noch zwei unabhängige Gutachten notwendig, und zwar von Sachverständigen, die „mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind“. Nötig ist nun nur noch die reine Bekundung der Absicht im Standesamt.

Eine Grundlage, auf die sich der Landkreis Saalekreis für sein jetziges Vorgehen beziehen könnte, steht im Begründungstext zum Selbstbestimmungsgesetz. Darin heißt es, in Fällen eines „offensichtlichen Missbrauchs“, könne „das Standesamt die Eintragung der Erklärung ablehnen“. Die Frage danach, wieso man juristischen Schritte im Dezember 2025 anwendet, also erst ein Jahr nach dem geänderten Eintrag, lässt der Landkreis unbeantwortet. Liebich selbst hat laut dem Amtsgericht Halle nun bis zum 24. März Zeit, mit einer Stellungnahme an das Gericht zu antworten. Frühestens dann ist mit einer Entscheidung zu rechnen, die es so in Deutschland zu dem Thema noch nicht gegeben haben dürfte.

Dass die Justiz einen möglichen Missbrauch des von Unions-Politikern kritisierten Gesetzes im Blick hat, zeigt aber auch ein anderer Fall: Im Februar entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass eine Polizeikommissarin von einem Beförderungsauswahlverfahren ausgeschlossen werden darf. Die Polizistin hatte ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich geändert, um ihre Chancen bei einer Beförderung zu erhöhen – so sah es das Gericht. Gegenüber einer Kollegin soll sie gesagt haben: „Nächstes Jahr bin ich wieder ein Mann, das ist doch klar.“ Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Die zwei Fälle aus Halle und Düsseldorf lassen unterschiedlich viel Raum für Zweifel. Fest steht: Überwiegend passen Personen ihren Geschlechteintrag ohne größeres Aufsehen an. Die Befürchtung, dass das Selbstbestimmungsgesetz massenhaft missbraucht werden könnte und sich nun reihenweise Männer Zutritt zu Spitzenjobs und Damensaunen verschaffen, hat sich bis heute nicht bewahrheitet. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben bislang deutlich mehr Personen ihr Geschlecht von weiblich auf männlich ändern lassen als umgekehrt.