

Wohnen ist teuer und wird immer teurer. Gut 18 Euro müssen Mieter in Berlin durchschnittlich pro Quadratmeter zahlen, wenn sie eine Wohnung neu beziehen. Rund 29 Prozent der Mieterinnen und Mieter machen sich laut Umfrage große oder sehr große Sorgen, die eigene Miete in Zukunft nicht mehr zahlen zu können. Warum also nicht die Last teilen und die Wohnung untervermieten, wenn man selbst im Urlaub ist?
Das ist eine Idee der Sharing Economy, also die Wirtschaft des Teilens – das ökonomische Modell beschreibt die geteilte Nutzung von Eigentum. Car-Sharing ist ein Beispiel davon, aber eben auch Plattformen über die Wohnungen kurzzeitig vermietet werden können. Airbnb ist mit wohl der bekannteste Anbieter. Seit der Unternehmensgründung 2008 können Privatpersonen ihre Wohnungen teilweise oder ganz über die Plattform vermieten. Dabei sollen sich die Kunden des Unternehmens auch im Urlaub wie zu Hause fühlen dürfen. Doch sich in einer Stadt mit knappem Wohnraum für ein paar Tage einzurichten, während Einheimische keine (bezahlbare) Wohnung finden, sorgt für Unmut.
Neue EU-Richtlinie für Mai 2026
Im Frühjahr diesen Jahres demonstrierten Menschen in 40 spanischen Städten gegen den Anbieter. Die Wut ist groß, denn während der Pandemie stiegen die Mieten in beliebten Feriengebieten um 40 Prozent, währenddessen verdoppelte sich das Wohnungsangebot von Airbnb. Der Vorwurf: Diese Entwicklungen hängen zusammen. Mittlerweile regulieren fast alle Großstädte Europas die kurzzeitige Vermietung von Unterkünften. Wie wirksam diese Regulierungen sind, ist umstritten, denn die Datenlage zu Kurzzeitvermietungen ist dünn.
Das soll eine neue EU-Richtlinie ändern, die ab Mai 2026 in Kraft tritt. Verbieten kann die EU diese Art der Vermietung nicht, das ist den Mitgliedsstaaten überlassen. Aber sie kann neue Behörden zur Kontrolle schaffen. Über eine digitale Infrastruktur sollen die Zahl der Gäste und Übernachtungen in den jeweiligen Ländern erfasst werden. Außerdem müssen Vermieter ihre Unterkünfte registrieren lassen – so soll sich auch überprüfen lassen, ob die Unterkunft rechtmäßig angeboten wird. In Deutschland regeln die Länder über Zweckentfremdungsverbote, inwiefern Wohnraum leer stehen, abgerissen oder als Ferienwohnung vermietet werden darf. Wer beispielsweise in Berlin eine Wohnung als Ferienwohnung vermieten möchte, muss sich das erst genehmigen lassen.
Doch ob Ferienunterkünfte wirklich eine so große Auswirkung auf den Wohnungsmarkt haben, ist umstritten. Durchschnittlich 13 Cent pro Quadratmeter steigen die Angebotsmieten in Berlin, wenn sie im direkten Umfeld einer Airbnb-Unterkunft liegen. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) von 2021 hervor. Der Effekt sei vor allem auf dauerhafte Ferienwohnungen zurückzuführen, die nicht mehr als Wohnraum dienen können. Die Zweckentfremdungsregelung konnte laut Studie die Angebotsmieten um bis zu 38 Euro monatlich (abhängig vom Stadtberzirk) senken. Gegen die Wohnungsknappheit kann die Regelung jedoch nicht viel ausrichten. Zwar gibt es kaum Zahlen zu dem tatsächlichen Angebot der Plattformen.
Das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) veröffentlichete 2024 eine Studie zu Airbnb-Vermietungen. Darin stellte das Institut keinen signifikanten Einfluss auf den deutschen Wohnungsmarkt fest. In den sieben größten Städten seien nur 0,36 Prozent der Wohnungen über Airbnb vermietet worden. Das zeigt auch ein Gesetz der Stadt New York. Seit Herbst 2023 dürfen dort nur Unterkünfte für weniger als 30 Tage am Stück vermietet werden, die offiziell registriert sind, wenn an maximal zwei Gäste vermietet wird, der Vermieter muss selbst während der Vermietung in der Wohnung wohnen und die gesamte Wohnung zugänglich machen. Damit wollte die Stadt den Wohnungsmarkt entlasten. Doch obwohl die Angebote auf der Plattform um 83 Prozent zurückgingen, stiegen die Mieten trotzdem deutlich. Und mit ihnen die Übernachtungspreise in den Hotels.
Umsetzung der Regelung in Deutschland
Das ist einer der positiven Auswirkungen von Kurzzeitvermietungen auf den Tourismus und die Wirtschaft im allgemeinen, die auch die Studie des IAO anführt. Zudem könnten private Haushalte extra Wohnraum gelegentlich vermieten und dadurch die Haushaltskasse aufbessern – ganz im Sinne der Sharing-Economy. Airbnb selbst unterstützt die neuen EU-Regelungen. Das Unternehmen sieht darin eine Chance, lokale Vorschriften so umsetzen zu können, „dass sie für alle funktionieren“, wie es in einer Pressemitteilung heißt.
In Deutschland ist noch unklar, wie genau die Regelungen umgesetzt werden. Zu diesem Thema beriet am Mittwoch der Tourismusausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Sitzung. Sowohl ein Vertreter von Airbnb, vom Deutschen Ferienhausverband sowie je ein Sachverständiger der New Economics Foundationaus und der Open Knowledge Foundation wurden als Sachverständige geladen.
