Videoüberwachung in Logistikhallen oder Büros kann sinnvoll sein – ist rechtlich jedoch streng geregelt. Arbeitgeber benötigen konkrete Gründe, müssen die Verhältnismäßigkeit wahren und in vielen Fällen das Einverständnis der Mitarbeiter einholen. Wer Kameras ohne ausreichende Rechtsgrundlage einsetzt, riskiert hohe Schadensersatzforderungen und Bußgelder wegen DSGVO-Verstößen. Gerichte haben bereits fünfstellige Entschädigungen zugesprochen. Zwar können Videoaufnahmen unter bestimmten Umständen sogar verwertbar sein, selbst wenn sie datenschutzwidrig entstanden sind, doch die Hürden sind hoch. Besonders heimliche Überwachung ist nur bei schwerwiegenden Verdachtsmomenten zulässig. Was in Logistiklagern erlaubt ist, welche Bereiche tabu sind und wie sich Unternehmen rechtlich absichern können, zeigt dieser Überblick – und macht deutlich, warum Videoüberwachung am Arbeitsplatz schnell teuer werden kann.
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