Die Zukunft bleibt ungewiss. So viel ist sicher. Abgesehen davon stehen aber auch im neuen Jahr viele Neuerungen und Gesetze an. Diese Änderungen aus den Bereichen Geld und Einkommen werden dann wichtig, wie unter anderem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Stiftung Warentest informiert.
BaFin-Girokontovergleich soll starten
Wer das für sich beste Girokonto finden will, ist auf unabhängige und vollständige Informationen angewiesen. So fordert es auch die EU in einer entsprechenden Richtlinie. Doch hier liege derzeit das Problem, betont die Verbraucherzentrale NRW. Denn viele der bekannten Vergleichsportale im Internet bieten keinen umfassenden Marktüberblick oder haben eigene Vertriebsinteressen. Um Verbraucher beim Anbietervergleich zu unterstützen, wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Auftrag des Bundes zukünftig eine kostenfreie Vergleichsinternetseite für Zahlungskonten betreiben. Dazu liefern rund 1100 Banken, Sparkassen und FinTechs die geforderten Daten an die Aufsichtsbehörde, wie etwa das monatliche Entgelt oder die Höhe des Überziehungszinssatzes sowie ihre Tarife für Basiskonten. Verbraucher sollen auf der Website, auch mithilfe entsprechender Filter- und Suchfunktionen das für sie passende Zahlungskonto finden können. Wann genau die Seite zur Verfügung steht, ist bisher nicht bekannt.
Deutschlandticket wird teurer
Der Grundpreis des Deutschlandtickets steigt ab Januar 2025. Das Abo für den bundesweiten Nah- und Regionalverkehr wird zum neuen Jahr um 9 Euro teurer und kostet statt 49 dann 58 Euro pro Monat. Es bleibt monatlich kündbar.
Echtzeitüberweisung innerhalb von zehn Sekunden
Ab 9. Januar wird die Echtzeitüberweisung flächendeckend in Europa eingeführt. Banken und Sparkassen sind verpflichtet, ab diesem Datum Überweisungen in Euro unabhängig von Tag und Stunde zu empfangen und ab Oktober auch Überweisungen ihrer Kundschaft so zu ermöglichen, dass das Geld innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger ankommt. Der Auftraggeber soll ebenfalls innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert werden, ob der überwiesene Betrag dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde oder nicht. Diese Überweisungen können an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr ausgeführt werden. Es gibt also kein Warten mehr auf den nächsten Bankarbeitstag.
„Für die Echtzeitüberweisungen dürfen keine höheren Gebühren berechnet werden, die Entgelte dürfen nur denen einer ’normalen‘ Überweisung entsprechen“, betont David Riechmann, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. Um Missbrauch zu erschweren, ist bei Überweisungen ein Abgleich der IBAN-Empfängernamen vorgesehen. Dieser erfolgt im Hintergrund zwischen den Instituten. Wenn die Daten nicht übereinstimmen, soll eine entsprechende Warnung bereits vor Freigabe der Überweisung erfolgen. Kunden können zudem einen Höchstbetrag für ihre Echtzeitüberweisungen festlegen.
Für Nicht-Euro-Überweisungen innerhalb der EU soll die Echtzeitüberweisung ab 2027 möglich werden.
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Jahr 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben. Ab 1. Januar 2025 steigt er nochmals, dann auf 12,82 Euro.
Minijob-Grenze steigt von 538 Euro auf 556 Euro
Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – steigt 2025 von 538 Euro auf 556 Euro. Sie ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Da sich der Mindestlohn im kommenden Jahr von 12,41 Euro auf 12,82 Euro erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze.
Midijob: Untergrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt
Die Untergrenze für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich steigt im kommenden Jahr von monatlich 538,01 Euro auf 556,01 Euro. Die Obergrenze bleibt unverändert bei 2000 Euro im Monat. Beschäftigte, die regelmäßig zwischen 556,01 Euro und 2000 Euro verdienen, gelten als Midijobber. Bei einem Verdienst innerhalb dieses Übergangsbereichs zahlen sie einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung, der bis zum Erreichen der Obergrenze von 2000 Euro steigt und erst dann der vollen Beitragshöhe entspricht. Die Rentenansprüche vermindern sich durch den reduzierten Beitragsanteil nicht. Sie werden auf Basis des vollen Verdienstes berechnet.
Einschnitte beim Elterngeld
Paare, die ab dem 1. April 2025 Nachwuchs bekommen, müssen sich auf niedrigere Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Elterngeld einstellen. Zukünftig sollen ausschließlich Eltern, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von unter 175.000 Euro (bisher: 200.000 Euro) haben, diese Leistung noch beziehen können.
Erhöhung des Kindergeldes
Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2025 um fünf Euro pro Kind auf dann 255 Euro angehoben. Bei zwei Kindern sind es 510 Euro, bei drei Kindern 765 Euro und so weiter. Auch der Kindersofortzuschlag wird entsprechend erhöht. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr auf 6672 Euro.
Porto wird teurer
Zum 1. Januar steigen die Portokosten der Post. Der Versand eines Standardbriefs wird statt derzeit 85 Cent dann 95 Cent kosten. Am größten ist die Preissteigerung bei Postkarten, für deren Versand Kundinnen und Kunden jetzt ebenfalls 95 Cent berappen müssen (vorher 70 Cent). Weitere Erhöhungen: Kompaktbriefe kosten künftig 1,10 Euro, Großbriefe 1,80 Euro und Maxibriefe 2,90 Euro. Auch der Paketversand wird teurer: So kostet das M-Päckchen statt 4,79 Euro nun 5,19 Euro.
Wohngeld wird erhöht
Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld nach zwei Jahren wieder an die Inflations- und Mietpreisentwicklung angepasst. Ergebnis: Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten künftig nach Angaben der Bundesregierung im Schnitt 15 Prozent mehr Wohngeld als bisher. Das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung um 30 Euro im Monat.
Mietobergrenzen steigen: Das Wohngeld hängt vor allem vom Einkommen, der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Mietenstufe des Wohnortes und der Bruttokaltmiete ab (mit Betriebskosten, aber ohne Kosten für Heizung und Warmwasser). Für Eigentümer sind statt Miete die laufenden Kredit- und Bewirtschaftungskosten maßgeblich. In Städten der Mietenstufen VI (etwa Frankfurt am Main, Hamburg und Stuttgart) wird für einen Zwei-Personen-Haushalt künftig eine Bruttomiete bis zu 770 Euro im Monat bezuschusst (bisher maximal 741 Euro). In der Mietenstufe IV (zum Beispiel Berlin und Bremen) beträgt die Obergrenze 644 Euro (bisher 620 Euro), in Gemeinden der Stufe I sind es für zwei Personen nun 462 Euro (bisher 445 Euro).
Beispiel Stuttgart: Eine alleinstehende Rentnerin mit einer Rente von 1300 Euro, die für ihre Wohnung eine Bruttokaltmiete von 600 Euro zahlt, erhält ab Januar 2025 Wohngeld in Höhe von 293 Euro im Monat, 24 Euro mehr als bisher.
Beispiel Berlin: Eine Alleinerziehende mit einem Kind zahlt 650 Euro Miete, verdient brutto 2000 Euro im Monat und erhält 300 Euro Kindesunterhalt. Ihr Wohngeld steigt von 238 Euro auf 281 Euro.
Kein Antrag nötig. Wohngeldempfänger brauchen keinen neuen Antrag zu stellen. Die Wohngeldstelle berechnet den Mietzuschuss zum Januar automatisch neu.
SCHUFA-Eintrag kann schneller gelöscht werden
Gute Nachrichten für säumige Verbraucher. Diese können einen negativen SCHUFA-Eintrag künftig schneller loswerden. Denn bei einmaligem Zahlungsverzug werden die Daten vom neuen Jahr an bereits nach 18 Monaten und nicht erst nach 36 Monaten automatisch gelöscht. Voraussetzung für diese verkürzte Frist ist jedoch unter anderem, dass die nicht bezahlte Rechnung innerhalb von 100 Tagen nach einer an die Auskunftei gemeldeten Mahnung beglichen wird.