
Man braucht nicht unbedingt eine Glaskugel, um in die Zukunft zu schauen. Viele Neuerungen und Gesetze, die im neuen Jahr kommen werden, stehen schon fest. Diese Änderungen werden bei den Themen Ernährung und Umwelt wichtig, wie unter anderem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilt.
Strengere Regeln für Biomüll
Weniger Plastik in der Biotonne und damit weniger (Mikro-)Plastik in der Umwelt – das ist unter anderem das Ziel der sogenannten „Kleinen“ Novelle Bioabfallverordnung (BioAbfV), die am 1. Mai 2025 in Kraft tritt. Kunststoffe können in Kompostierbetrieben schlecht aussortiert werden und zersetzen sich im Verrottungsprozess nicht ausreichend. So verunreinigen am Ende Plastikpartikel den Humus, den Landwirte auf ihre Felder und Gartenbesitzer auf ihre Beete ausbringen.
Die gesetzlichen Änderungen sehen jetzt vor, dass nur noch maximal 1 Prozent Fremdstoffe im Bioabfall enthalten sein dürfen. Bei der Abholung dürften Biotonnen daher noch intensiver geprüft werden als bislang schon. Bei Fehlbefüllung wird die Tonne stehen gelassen, schlimmstenfalls droht ein Bußgeld. „Informationen, was jeweils in die Biotonne darf und was nicht, liefern die Websites der Entsorger oder die Abfallberatung, die es in vielen Kommunen gibt“, so die Verbraucherzentrale NRW.
Beratungspflicht bei Kauf von Insektenspray, Mäuseködern und Co.
Ab dem neuen Jahr dürfen viele Biozidprodukte nur noch nach vorausgehender Beratung an Privatpersonen abgegeben werden. Diese Beratungspflicht gilt zum Beispiel für Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren, von Insekten oder auch für Holzschutzmittel, und zwar sowohl im stationären als auch im Online-Handel. Das Beratungsgespräch muss unter anderem Hinweise zur Vorbeugung, zu unschädlicheren Methoden, zur sachgerechten Anwendung und zu möglichen Risiken beinhalten.
Batterie-Durchführungsgesetz tritt in Kraft
Bereits seit 18. Februar 2024 gilt die Europäische Batterieverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten. Ab August 2025 soll in Deutschland das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) gelten. Damit werden schrittweise Zielvorgaben zur Kennzeichnung, zum Sammeln und zum Recyceln alter Batterien eingeführt und erhöht. Beispielsweise sollen Verbraucher künftig die Möglichkeit haben, zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Akkus von zum Beispiel E-Bikes und E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückzugeben.
Ab 2026 soll es dann auf jeder Batterie beziehungsweise jedem Akku ein Etikett und einen QR-Code mit Angaben zur Lebensdauer, Ladekapazität, Haltbarkeit, chemischer Zusammensetzung, gefährlichen Inhaltsstoffen und Sicherheitsrisiken geben. Und ab 2027 sollen Geräte-Batterien und -Akkus bei neu hergestellten Geräten durch Verbraucher selbst ein- und ausbaubar sein, was etwa die Lebensdauer von Handys erhöht.
EU-einheitliches Ladekabel wird Pflicht
Das Chaos mit den unterschiedlichen Ladekabeln wird bis Ende 2024 beendet. Ab 2025 wird USB-C als neuer Standard für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher vorgeschrieben, sofern sie mit einem Kabel aufgeladen werden können. Ab 2026 wird dieser Ladestandard dann auch für Notebooks gelten.
EU-weite Höchstmengenbegrenzung bei Nahrungsergänzungsmitteln
Aktuell existieren in den einzelnen EU-Ländern bei den Tageshöchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln jeweils eigene Empfehlungen oder gesetzliche Vorgaben, die sich zum Teil erheblich unterscheiden. In Deutschland gibt es bislang nur unverbindliche Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), an die sich aber nicht alle Hersteller halten, wie Marktchecks der Verbraucherzentrale NRW zeigen. Als wissenschaftliche Basis für Höchstmengen hat das BfR bereits im März 2021 erste Vorschläge für Vitamin- und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln sowie für angereicherte Lebensmittel vorgelegt, die 2024 noch einmal neu bewertet wurden.
2025 sollen nun Höchstmengen für die aus Gesundheitssicht riskantesten Nährstoffe wie Selen, Mangan, Folsäure, Vitamin B6, Vitamin A/Betacarotin, Vitamin E, Vitamin D und Eisen in Nahrungsergänzungsmitteln EU-weit festgelegt werden. Ein genauer Termin für die Höchstmengenbegrenzung ist bisher nicht bekannt.
Rücknahmepflicht auch für Einweg-E-Zigaretten
Einweg-E-Zigaretten und andere Elektrogeräte sollen künftig nach Gebrauch leichter im Handel abgegeben und umweltgerecht entsorgt werden können. Das geht aus einer Gesetzesänderung hervor, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Der Bundestag muss darüber noch beraten. Der beschlossene Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sieht vor, dass die Sammelstellen für Elektrogeräte in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit Verbraucher sie besser finden.
Neu ist auch die Ausweitung der Rücknahmepflicht auf Einweg-E-Zigaretten durch alle Verkaufsstellen, das heißt auch Kioske und Tankstellen. „Einweg-E-Zigaretten enthalten Batterien und landen viel zu häufig im Hausmüll. Das ist nicht nur Ressourcenverschwendung, sondern birgt auch eine große Brandgefahr in den Entsorgungsanlagen“, sagt Philip Heldt, Experte für Umwelt und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale NRW.
Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung bei Schweinefleisch
Seit dem 24. August 2023 ist das deutsche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, im Lebensmittelhandel, in Metzgereien, im Online-Handel und anderen Verkaufsstellen mit einer Tierhaltungsform gekennzeichnet werden muss. Nach einer längeren Übergangzeit soll nun die verbindliche Umsetzung am 1. August 2025 in Kraft treten.
Verbraucher finden spätestens ab dann auf allen frischen Schweinefleischprodukten aus Deutschland – und zwar bei allen Verkaufsstellen – das neue schwarz-weiße Tierhaltungslabel, das fünf Haltungsformen unterscheidet: „Stall“, „Stall+ Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Tiefgefrorene Produkte, die vor dem Stichtag auf dem Markt gebracht wurden, dürfen noch ohne das staatliche Zeichen verkauft werden.
Neuerung bei Trinkwasserverordnung
Bereits seit Juni 2023 gelten neue europäische Regelungen zum Schutz des Trinkwassers, die in der EU-Trinkwasserverordnung festgeschrieben sind und vom Umweltbundesamt überwacht werden. Zum 1. März 2025 tritt nun die neue Bewertungsgrundlage „Kontakt mit Trinkwasser“, Anlage D in Kraft. Darin werden strengere Richtlinien aufgeführt, um sicherzustellen, dass Materialien und Werkstoffe, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, höchste Qualitätsstandards erfüllen und keine unerwünschten Substanzen abgeben. Bei der Neuinstallation oder Reparatur von Wasserleitungen und -versorgungsanlagen dürfen dann nur noch Produkte und Bauteile verwendet werden, die diesen Bewertungsgrundlagen entsprechen. Für die korrekte Einhaltung sind jeweils die Fachbetriebe verantwortlich, die an der Trinkwasserinstallation im Gebäude arbeiten – nicht die Verbraucher.