Wahl von Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin soll abgesetzt werden


Die für diesen Freitag geplante Wahl der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin soll von der Tagesordnung des Bundestages genommen werden. Nach Informationen der F.A.Z. aus der Fraktionsführung der Union hätten dies sowohl Fraktionschef Jens Spahn als auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) der SPD mitgeteilt. Die SPD kündigte nicht unmittelbar an, wie sie auf den Vorstoß der Union reagiert. Aktuell laufen Gespräche unter den Sozialdemokraten in Berlin.

Die Sozialdemokraten hatten Brosius-Gersdorf für das Amt vorgeschlagen. Ein Plagiatsverdacht ziehe ihre fachliche Expertise in Zweifel, heißt es aus der Unionsfraktion. Eine angehende Verfassungsrichterin müsse aber über jeden Zweifel erhaben sein.

Eigentlich sollte Brosius-Gersdorf sich heute der Wahl im Bundestag stellen. Aus den Reihen der Union wurde sie in den vergangenen Tagen für verschiedene rechtliche Positionierungen kritisiert, etwa zur Menschenwürde. Noch am Mittwoch hatte Bundeskanzler Merz aber im Bundestag die Frage bejaht, ob er ihre Wahl mit seinem Gewissen vereinbaren könne. Auch andere Spitzenpolitiker der Union hatten für ihre Wahl geworben.

Der CDU-Politiker Klaus-Peter Willsch sagte „Bild“, die Doktorarbeit der Juristin und die Habilitationsschrift ihres Ehemannes enthielten „fast identische Passagen“. Auch Zitierfehler seien „in beiden Werken identisch“. Er habe aber ohnehin nicht für Brosius-Gersdorf stimmen wollen.

Eigentlich sollten heute im Bundestag drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt werden. Die Unions-Fraktion hat den Arbeitsrichter Günter Spinner nominiert, die SPD die Professorinnen Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold. Geplant war, zunächst über Spinner, am Mittag dann über die beiden anderen Kandidatinnen abzustimmen. Die Union hält offenbar daran fest, dass Spinner und Kaufhold heute gewählt werden sollen.

Für die Wahl von Verfassungsrichtern ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten nötig. Union, SPD und Grüne fehlen bei voller Besetzung des Bundestages sieben Stimmen zur Zweidrittelmehrheit.

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