
Nach dem Bundestag hat, wie die dpa vermeldet, in der heutigen Sitzung (11. Juli) auch der Bundesrat dem sogenannten Wachstumspaket zugestimmt. Es sieht umfassende Steuererleichterungen für Unternehmen vor, um die Konjunktur zu beleben und private Investitionen anzukurbeln. Durch die geringere steuerliche Belastung hätten die Unternehmen nach der Anschaffung schneller wieder Geld für weitere Investitionen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Kernpunkte sind erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten sowie eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 – von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032.
Durch das Paket entgehen, wie die PDA meldet, Bund, Ländern und Kommunen bis 2032 schätzungsweise 48 Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Vor allem hoch verschuldete Kommunen hatten auf einen Ausgleich gedrängt. Der Bund übernimmt deren Ausfälle vollständig – befristet bis 2029. Die Kompensation erfolgt über eine Neuregelung der Umsatzsteuerverteilung, da direkte Finanztransfers an die Länder verfassungsrechtlich unzulässig sind.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte in der Sitzung: „Wir müssen Deutschland für private Investitionen möglichst schnell wieder attraktiver machen.“ Zuvor hatten die Länder Gelegenheit, zum Entwurf des Bundeshaushalts 2025 Stellung zu nehmen, den die Bundesregierung parallel auch dem Bundestag vorgelegt hatte.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach vom Beginn einer Aufholjagd. Winfried Kretschmann (Grüne), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, bezeichnete das Paket als wichtigen Schritt zur Entlastung der Unternehmen. Auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) unterstützte das Paket: „Deutschland braucht wieder Wachstum, und das so schnell wie möglich.“
Das Wachstumspaket enthält auch Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität. Der Kauf rein elektrischer Firmenfahrzeuge soll künftig steuerlich attraktiver gestaltet werden.
Neben dem Wachstumspaket standen in der Sitzung nach Angaben des Bundesrats zahlreiche weitere Gesetzesvorhaben und Initiativen auf der Tagesordnung – etwa zur Verlängerung der Mietpreisbremse, zur Aussetzung des Familiennachzugs oder zur Beschleunigung von Wohnungsbauvorhaben. Außerdem konnten sich die Länder zu neuen Gesetzentwürfen der Bundesregierung äußern, etwa zum Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz sowie zur Versorgung mit kritischen Arzneimitteln.