Wer hetzt, soll nicht mehr gewählt werden können – das planen SPD und Union. Es mag gut gemeint sein. Ist aber keine gute Idee.
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Wer das Volk verhetzt, soll in Zukunft nicht mehr vom Volk
gewählt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das
Bundesjustizministerium kurz vorm Jahreswechsel veröffentlicht hat. Zum „Schutz
des Gemeinwesens“ soll demnach der Volksverhetzungsparagraf erheblich
verschärft werden. Geplant sind nicht nur höhere Strafen. Künftig sollen Gerichte
dem Täter bei einer Verurteilung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe auch
das Recht entziehen können, sich zur Wahl zu stellen oder öffentliche Ämter zu
bekleiden.
Das mag gut gemeint sein. Ist aber keine gute Idee. Die
Volksverhetzung, geregelt in Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs, ist in den zunehmend
hasserfüllten Debatten, die die Gesellschaft zerreißen, längst selbst zur Waffe
geworden. Und zugleich beantworten die Strafgerichte die Frage immer
uneinheitlicher, was genau eigentlich Volksverhetzung ist, welche Äußerungen also
strafbar sind.
