
Ein Trauerstaatsakt ehrt Menschen, die sich „um das deutsche Volk hervorragend verdient gemacht haben“. Der kürzlich verstorbene Horst Köhler soll so gewürdigt werden.
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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat in Gedenken an den verstorbenen Alt-Bundespräsidenten Horst Köhler einen Trauerstaatsakt angeordnet. Das teilte das Präsidialamt mit. Details zu Ort und Zeitpunkt wurden zunächst nicht mitgeteilt.
Köhler war am Samstagmorgen im Alter von 81 Jahren gestorben. Er war von Juli 2004 bis zu seinem unerwarteten Rücktritt im Mai 2010 der neunte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.
Ein Trauerstaatsakt umfasst die von Musikstücken umrahmte Traueransprache, Gedenkreden und die Nationalhymne. So wird laut einer entsprechenden Regelung „Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens“ gedacht, „die sich um das deutsche Volk hervorragend verdient gemacht haben“. Diese Verdienste können auf politischem, kulturellem, wissenschaftlichem oder sozialem Gebiet liegen. Der Staatsakt ist laut dem Bundestag „Ausdruck höchster Würdigung von Anlässen oder von Personen durch die obersten Repräsentanten des Gemeinwesens“.
Diese Ehre wird vor allem ehemaligen Bundespräsidenten, Bundeskanzlern, Bundestagspräsidenten oder Bundesministern zuteil. Zuletzt wurde der im Dezember 2023 verstorbene CDU-Politiker Wolfgang Schäuble im Januar 2024 mit einem Trauerstaatsakt geehrt.