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Umweltfreundliche Elektro-Lkw müssen auch in den kommenden Jahren keine Maut zahlen. Der Bundestag verlängerte am gestrigen späten Abend (13. November 2025) die zum Jahresende auslaufende Mautbefreiung bis zum 30. Juni 2031, wie die dpa mitteilte. Die EU hatte den Weg dafür Anfang November freigemacht, wie auch die VerkehrsRundschau berichtete. Die Sonderregelung war im Dezember 2023 eingeführt worden, um die E-Mobilität bei Nutzfahrzeugen zu fördern.
Wer nicht von der Straßennutzungsgebühr befreit ist, soll das Maut-System künftig auch per App nutzen können. Dafür schuf der Bundestag ebenfalls die rechtlichen Voraussetzungen. Die Einbuchung könnte damit alternativ zur bisherigen „On-Board-Unit“ über ein Mobiltelefon und dessen Positionsdaten erfolgen.
Die Entscheidung zur Mautbefreiung für Elektro-Lkw ist Teil des Entwurfs für ein Viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (21/1861, 21/2454, 21/2669 Nr. 12), den der Bundestag eigenen Angaben zufolge angenommen hat.
CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dafür, die AfD votierte dagegen. Grundlage der Abstimmung waren eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/2785) und ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung (21/2786).
Der Gesetzentwurf sieht laut Bundestag vor, dass die Nutzung des Lkw-Mautsystems künftig auch über eine App auf einem Mobilgerät möglich wird. Das teilautomatisierte Verfahren soll die bisher notwendige Ausstattung der Fahrzeuge mit einer „On-Board-Unit“ ergänzen.
Für die Einbuchung über eine App entsteht laut Bundesregierung eine Rechtsgrundlage. Sie betrifft die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Übermittlung von Daten durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und den Betreiber im Rahmen der Kontrolle.
Das Gesetz regelt zudem die Übermittlung der Liste gesperrter Fahrzeuggeräte an das BALM durch den nationalen Betreiber. Vorgesehen ist auch, dass die Einstufung von Fahrzeugen in die Emissionsklassen 2 und 3 ab der Erstzulassung alle sechs Jahre überprüft wird und gegebenenfalls eine Reklassifizierung erfolgt. Das Bundesfernstraßenmautgesetz soll zum 1. Januar 2026 an europarechtliche Anforderungen angepasst werden.
In seiner Stellungnahme (21/2454) begrüßt der Bundesrat die Möglichkeit, Lkw-Fahrten künftig per Smartphone anzumelden und nachzuverfolgen. Zustimmung findet ebenfalls die geplante regelmäßige Überprüfung und mögliche Korrektur der CO₂-Emissionsklassen gemäß den europarechtlichen Vorgaben.
(hau/13.12.2025).
Nach der Verabschiedung im Bundestag muss nun der Bundesrat den Entwurf noch einmal abschließend behandeln. Geplant ist dies in seiner Sitzung am 21. November. Er könnte noch Einspruch erheben und den Vermittlungsausschuss anrufen, wovon aber nicht auszugehen ist. Erst danach kann das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten.
