
Ein australischer Rennfahrer soll auf dem Anwesen der Familie Schumacher eine Pflegerin vergewaltigt haben. Zum Prozessauftakt erscheint der Angeklagte nicht. Während sein Anwalt das Vorgehen verteidigt, findet die Gegenseite deutliche Worte.
Neue Entwicklung im Fall um den Vergewaltigungsvorwurf in der Schumacher-Villa. Dem australischen Rennfahrer Joey M. (29) wird vorgeworfen, die Pflegerin Najia B. am 23. November 2019 auf dem Anwesen der Formel-1-Legende Michael Schumacher vergewaltigt zu haben. Zur Verhandlung am Mittwoch vor dem Gericht in Nyon/Schweiz erschien der Angeklagte nicht. Die Schweizer Tageszeitung „24heures“ berichtete zuerst. Nun äußert sich der Schweizer Anwalt des Rennfahrers, Luc Vaney, gegenüber „Bild“.
Vaney verteidigt das Fernbleiben des Angeklagten juristisch: „Was gestern passiert ist, liegt in seinem Recht: Artikel 366 der Schweizerischen Strafprozessordnung erlaubt einmaliges Ausbleiben. Beim nächsten Mal wäre es das letzte – er würde dann in Abwesenheit verurteilt.“
Auch die Gegenseite reagierte auf die Verzögerung des Prozesses. Das Sekretariat vom Anwalt der Klägerin, Patrick Michod, teilte „Bild“ mit: „Es stimmt, dass Herr Michod gestern beim Verlassen des Gerichtssaals in Nyons über die Vertagung des Prozesses aufgrund der Abwesenheit des Angeklagten gesagt hat: ‚Das ist bedauerlich, feige.‘ Die Beweislage ist eindeutig.“
Der Richter hat den Prozess zunächst vertagt. Laut dem Büro des Staatsanwaltes wird dieser erst im Laufe des Jahres 2026 neu aufgenommen.
Najia B. arbeitete bis 2020 als Krankenschwester für die Familie Schumacher, pflegte Michael nach dessen furchtbarem Ski-Unfall im Dezember 2013. Die mutmaßliche Vergewaltigung ereignete sich 2019 auf dem Anwesen in Gland (Schweiz). Zwei Jahre später hatte Najia B. dann einem Bericht von „24heures“ zufolge Anzeige erstattet.
Joey M. spricht von einvernehmlichem Verhältnis
Demnach wollte sie nach Schichtende den Abend mit befreundeten Kollegen ausklingen lassen, es soll viel Alkohol geflossen sein. Als sie sich später am Abend nicht mehr wohlfühlte, hätten Freunde sie ins Bett gebracht. Kurz darauf soll der Angeklagte das Zimmer betreten und die Frau zweimal vergewaltigt haben.
Brisant: Angeblich soll Najia B. in die Erpressung gegen Familie Schumacher verstrickt gewesen sein, wurde beim Prozess Anfang des Jahres in Wuppertal vom Haupttäter belastet. Sie sollte an der Beute beteiligt werden.
Der Angeklagte Joey M. bestreitet die Vorwürfe – er spricht von einem einvernehmlichen Verhältnis. Der Rennfahrer war damals mit Schumachers Sohn Mick befreundet und hat zeitweise auf dem Gelände der Familie gewohnt. Nach „Bild“-Informationen haben Mick und der angeklagte Rennfahrer schon seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr.
Die Familie Schumacher war zum Zeitpunkt der möglichen Tat nicht auf dem Anwesen. Sie ist nicht Gegenstand der Strafakte, wurde auch nicht zu einer Aussage dazu aufgefordert.
Der Artikel wurde für das Sport-Kompetenzcenter (WELT, SPORT BILD, BILD) verfasst und zuerst in BILD veröffentlicht.