Verfassungsschutz und AfD: Das war’s dann wohl mit dem Verbotsverfahren

Gesichert rechtsextrem? So darf die AfD auch weiterhin nicht genannt werden. Der Verfassungsschutz steht blamiert da. Sein Gutachten war schlicht viel zu dünn.



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Verfassungsschutz und AfD: Die AfD darf laut Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht zu gesichert rechtsextrem hochgestuft werden.
Die AfD darf laut Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht zu gesichert rechtsextrem hochgestuft werden.
© [M] Alexander Hoepfner/​DIE ZEIT; verw. Bild: jsb-co/​Unsplash

Es ist nicht so, dass es niemand hätte kommen sehen. Als das Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai 2025 ein Gutachten vorlegte, das nachweisen sollte, die AfD sei „gesichert rechtsextrem“, da kamen rasch die ersten Zweifel auf. Nämlich daran, ob die 1100 Seiten wirklich ausreichen würden, um der Partei endgültig Extremismus zu attestieren. 

Zu dünn fand auch so mancher Fachjurist die Belege,
die der Geheimdienst da anführte. Jeder einzelne für sich erschreckend, teils
menschenverachtend und abgründig, keine Frage, aber für einen unumstößlichen
Beweis für eine in der gesamten Partei tief verankernde
Verfassungsfeindlichkeit war es zu wenig.