Verfahren gegen Google wegen möglicher Benachteiligung von Verlagen – Medien

Die EU verdächtigt den US-Internetriesen Google, Internetseiten von Medien und Verlagen in seinen Suchergebnissen rechtswidrig zu benachteiligen. Die zuständige Europäische Kommission leitet daher ein Verfahren ein, wie sie mitteilte. Konkret geht es um eine Richtlinie Googles, nach der Inhalte von Medien in den Suchergebnissen mutmaßlich abgewertet werden, wenn deren Webseiten spezielle kommerzielle Inhalte von Dritten enthalten.

Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera sagte: „Wir sind besorgt, dass Googles Richtlinien dazu führen, dass Nachrichtenverlage in den Suchergebnissen nicht fair, angemessen und ohne Diskriminierung behandelt werden.“ Man werde das prüfen, um sicherzustellen, dass Nachrichtenverlage in einer schwierigen Zeit für die Branche keine wichtigen Einnahmen verlieren.

Konkret will die Kommission schauen, ob „Google faire, angemessene und nicht-diskriminierende Zugangsbedingungen für die Webseiten von Verlagen in der Google-Suche anwendet“. Dazu ist der US-Riese laut dem EU-Digitalrecht (Digital Markets Act, DMA) verpflichtet.

Die EU-Kommission hat Google bereits mit mehreren Wettbewerbsstrafen belegt

Die Überwachung habe Hinweise ergeben, dass Google auf Grundlage seiner sogenannten „Site Reputation Abuse Policy“ (Richtlinie zum Missbrauch von Webseiten-Ruf) möglicherweise eine übliche und legitime Möglichkeit der Verlage beeinträchtigt, mit ihren Webseiten und Inhalten Geld zu verdienen. Laut Google soll die Richtlinie Praktiken verhindern, die angeblich das Ranking manipulieren sollen.

Die Kommission will nun schauen, ob die Herabstufung von Verlagsinhalten durch Googles Mutterkonzern Alphabet die unternehmerische Freiheit der Verlage, ihre Innovationskraft und ihre Zusammenarbeit mit Drittanbietern beeinträchtigt.

Die Einleitung des Verfahrens bedeutet noch keinen Nachweis eines Verstoßes, betonte die Behörde. Die Kommission will die Untersuchung innerhalb von zwölf Monaten abschließen. Bei einem Verstoß drohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen bis zu 20 Prozent. In schweren Fällen könnte die Behörde auch strukturelle Maßnahmen wie eine Aufspaltung des Konzerns anordnen.

Die EU-Kommission hatte Google und Alphabet seit 2018 bereits mit mehreren Wettbewerbsstrafen in Gesamthöhe von rund acht Milliarden Euro belegt.