Urteil zur EU-Mindestlohnrichtlinie: Der EuGH hat wieder nicht ernst gemacht

EU-Mindestlohnrichtlinie :

Der EuGH hat wieder nicht ernst gemacht

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Feldarbeit: Erdbeer-Erntehelfer in Coswig, Sachsen

Feldarbeit: Erdbeer-Erntehelfer in Coswig, Sachsendpa

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof zur EU-Mindestlohnrichtlinie ist ein Fortschritt. Der Kampf um den Mindestlohn aber geht weiter. Und die politische Gängelung nicht nur durch Brüssel wird fortgesetzt.