Urteil aus dem Verkehrsrecht
Betrunken Polizeiauto gerammt: Muss die Versicherung zahlen?
10.10.2024, 15:07 Uhr
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Manchmal kann es bei Alkoholfahrten vorkommen, dass verursachte Schäden nicht als Folge vorsätzlicher Taten gewertet werden. In einem aktuellen Fall wurde gar ein Polizeiauto gerammt. Schaden: 30.000 Euro. Zahlt die Versicherung?
„Haben Sie etwas getrunken?“ – so manch einer mag das bei einer Polizeikontrolle schon einmal gehört haben. Doch solche Nachfragen dürften sich für Beamte in einem skurrilen Fall (Az.: 6 O 57/21) erübrigt haben, der vor dem Landgericht Ellwangen verhandelt wurde. Die Beamten wurden bei einer Verfolgung eines betrunkenen Autofahrers von dessen Fahrzeug gerammt.
Wer aber vorsätzlich Unfälle herbeiführt, muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Im Einzelfall kann dann auch ein hoher Promillewert im Blut daran nichts ändern, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Betrunken randaliert und auf der Autobahn das Polizeiauto gerammt
Im verhandelten Fall ging es um einen Mann, der auf einer Autobahn von der Polizei verfolgt wurde. Zuvor hatte der Betrunkene in einem Rasthof randaliert. Im Zuge der Verfolgungsjagd rammte der Mann mit seinem Auto den Polizeiwagen. Resultat: Ein Beamter wurde verletzt und das Polizeiauto war Schrott. Ein Gerichtsverfahren musste klären, ob der Betrunkene den Schaden von mehr als 30.000 Euro aus eigener Tasche zahlen musste.
Das Gericht wertete die Tat als vorsätzlich. Trotz seines Blutalkoholgehalts von 1,54 Promille war er fähig gewesen, die Situation zu erkennen und das Auto bewusst zu rammen. Er habe, so die Begründung, die Folgen wissentlich und billigend in Kauf genommen. Und zwar auch die Personenschäden. Das hätten nicht nur Zeugenaussagen und die Beweisaufnahme gezeigt – sondern auch das Wissen um Auswirkungen, die schon Kinder auf dem Rummel beim Autoscooter machen würden.
Der Mann mit Lebenserfahrung hätte es besser wissen müssen
So ging das Gericht davon aus, dass dem „lebenserfahrenen Beklagten“ die physikalischen Wirkungen einer urplötzlichen Beschleunigung des Kopfes der Insassen eines gerammten Fahrzeugs bekannt sind. Da die Versicherung wegen der vorsätzlichen Tat nicht zahlen musste, blieb der Mann selbst auf dem Schaden sitzen.