Unzulässige Handgepäck-Gebühren: Verbraucherschützer verklagen Fluggesellschaften

Wer nur mit Handgepäck reist, sollte eigentlich nicht beim Flugpreis draufzahlen müssen. Leider sieht das bei manchen Airlines anders aus – und das ist Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) geht deshalb gerichtlich gegen sieben Fluggesellschaften vor: Norwegian Air, Ryanair, Transavia und Volotea hat er abgemahnt und EasyJet, WizzAir und Vueling sogar verklagt.