Unter Auflagen kommt nach dem tödlichen Brand im Schweizer Crans-Montana der Bar-Betreiber frei. – Panorama

Droht wegen der Brandkatastrophe von Crans-Montana ein diplomatischer Eklat zwischen Italien und der Schweiz? Das Zwangsmaßnahmengericht des Kantons Wallis hatte am vergangenen Freitag bekannt gegeben, dass der Barbetreiber Jacques Moretti gegen eine Kaution von 200 000 Schweizer Franken (etwa 216.000 Euro) aus der Untersuchungshaft entlassen wird. In Rom wurde die Entscheidung sofort heftig kritisiert. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni schrieb auf X, sie sei „empört“ und empfinde die Freilassung als Beleidigung der von dem Unglück betroffenen Familien. In einem weiteren Post schrieb sie, der italienische Botschafter in der Schweiz werde „nach Rom zurückgerufen“, um die weiteren Maßnahmen zu besprechen. Sechs der Toten aus der Neujahrsnacht hatten die italienische Staatsbürgerschaft.

Einen Botschafter zurückzurufen, das ist in der Sprache der Diplomatie eine der schärfsten Protestformen. Meloni relativierte die Aussage allerdings gleich mit dem Zusatz, es gehe um die Planung weiterer Schritte. Auch das Schweizer Außenministerium stellte in der Schweizer Boulevardzeitung Blick klar, dass es sich nicht um eine Abberufung handele, der italienische Botschafter werde nach den Gesprächen wieder in die Schweiz zurückkehren.

Das Vorgehen der Schweizer Staatsanwaltschaft sorgt in Italien für Kritik

Die italienische Reaktion folgt der öffentlichen Empörung über die Katastrophe und den offenbar mangelnden Brandschutz in der Bar. Auch das bislang eher zögerlich wirkende Vorgehen der Walliser Staatsanwaltschaft wurde in Italien zuletzt bemängelt. Diese hatte bei dem Barbetreiber erst keine Fluchtgefahr erkennen wollen, dann aber doch – und nun wird er schon wieder freigelassen. Mögliche Beweise, wie Dokumente und Mobiltelefone, sollen erst nach Tagen oder noch immer nicht sichergestellt worden sein. Und nach allem, was man weiß, ist bis heute kein Amtsträger der Gemeinde Crans-Montana vernommen worden, obwohl kommunale Versäumnisse bei den Brandschutzkontrollen eingeräumt wurden.

Über die Freilassung aus der U-Haft entschied jetzt das Gericht, nicht die Staatsanwaltschaft. Zudem wurden neue Maßnahmen angeordnet: Moretti darf die Schweiz nicht verlassen, muss seine Ausweisdokumente abgeben und sich täglich bei der Polizei melden. Die Kaution sei von „einem engen Freund“ des Barbetreibers bezahlt worden. In der Pressemitteilung, die ausschließlich auf Französisch verbreitet wurde, wird betont, dass Untersuchungshaft „nur in Ausnahmefällen und als letztes Mittel zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens angeordnet“ werde. Auch wird darauf hingewiesen, „dass jeder Beschuldigte bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig gilt“ und das „Grundprinzip des Schweizer Strafverfahrens daher die Freiheit des Beschuldigten bis zum Prozessbeginn“ sei.

Wahrscheinlich sah sich das Gericht wegen des inzwischen immensen öffentlichen Drucks in dem Fall zu dieser Einordnung gedrängt. Wobei die Erläuterung die Frage aufwirft, warum ein womöglich auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführendes Unglück mit 40 Toten und 116 Verletzten hier nicht als „Ausnahmefall“ eingestuft wird.

Inzwischen sind mehrere Protokolle der Vernehmungen des Barbetreibers und von forensischen Untersuchungen in der Bar an verschiedene Medien gelangt. So berichtet die NZZ, eine in der Silvesternacht verriegelte Tür im Erdgeschoss der Bar hätte laut Dokumenten zur Baubewilligung eigentlich ein Notausgang sein sollen. Auch sind Bilder der Überwachungskameras aus der Silvesternacht veröffentlicht worden, die aber wenig neue Erkenntnisse bringen. Die letzten drei Minuten der Aufnahmen vor dem Brand sollen laut Medienberichten gelöscht worden sein.