
Die Bundesregierung hält trotz einer Klagewelle von Afghanen vor deutschen Gerichten an ihrer widerrufenen Aufnahmezusage für ehemalige Ortskräfte und Oppositionelle fest. Das zeigt eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, die der Neuen Osnabrücker Zeitung vorliegt.
Eine Änderung der bestehenden Praxis sei „nicht beabsichtigt“, heißt es demnach darin. Inzwischen gebe es 501 Klagen gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wegen widerrufener Aufnahmezusagen.
Kritiker verweisen auf neue Taliban-Gesetze zur Todesstrafe
„Wie schäbig ist es, dass sich Hunderte afghanische Menschen von Pakistan aus hilfesuchend an deutsche Verwaltungsgerichte wenden und die Einhaltung dieses Versprechens der Bundesregierung mühsam einklagen müssen“, sagte die fluchtpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger.
Zwar hätten viele Betroffene auf dem Rechtsweg Erfolg. „Aber wenn es darum geht, Wort zu halten, darf die Regierung die Entscheidung nicht den Gerichten überlassen“, sagte Bünger. Alle ursprünglichen Aufnahmezusagen müssten jetzt schnell und unkompliziert umgesetzt werden.
Bünger verwies auch auf neue Strafgesetze, die die Taliban erlassen hätten. Diese sähen unter anderem die Todesstrafe für ein von den Taliban abweichendes Islamverständnis und Strafen für oppositionelle Haltungen vor. Für politisch besonders aktive Oppositionelle stelle das neue Gesetz eine erhebliche Gefährdung dar, mahnte Bünger.
Jüngst war bekannt geworden, dass fast die Hälfte von 2.308 in Pakistan lebenden Afghanen mit einer Aufnahmezusage aus Zeiten der Ampelregierung nicht mehr nach Deutschland kommen dürfen. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, freiwillige Aufnahmen so weit wie möglich zu beenden.
Viele Afghanen sitzen in Pakistan fest
Die Bundesregierung hatte nach der Machtübernahme der radikalislamischen Taliban in Afghanistan im August 2021 Menschen Aufnahmezusagen erteilt, die in dem Land für die Bundeswehr oder andere Institutionen gearbeitet hatten. Zusagen gab es auch für Menschen, die aus anderen Gründen als besonders gefährdet eingestuft wurden – etwa Frauenrechtlerinnen oder Menschenrechtsaktivisten.
Nach dem Regierungswechsel in Berlin schränkte die neue schwarz-rote Koalition die Aufnahmen jedoch stark ein. Da zahlreiche Betroffene bereits von Afghanistan nach Pakistan geflüchtet waren, sitzen diese dort fest.
