
Um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen und so mehr Menschenleben zu retten, will die FDP-Fraktion im Bundestag laut einem Medienbericht die Voraussetzungen für eine Organspende ausweiten. Wie aus einem Positionspapier hervorgeht, über das die Welt berichtete, will die FDP Organspenden auch bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand ermöglichen. Bisher muss zur Organentnahme der Hirntod festgestellt werden. Die Fraktion soll das Papier demnach an diesem Dienstag beschließen.
Ziel der FDP ist es laut dem Bericht, die Zahl der Organspenderinnen und -spender in Deutschland zu erhöhen. „Noch immer steht der Anzahl an Organspendern
ein Vielfaches an Menschen auf der Warteliste gegenüber: Ende 2023
warteten 8.716 Menschen auf ein rettendes Spenderorgan“, sagte
FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr der Welt. Viele der
Wartenden würden sterben, ohne je ein Spenderorgan zu erhalten. Zugleich trage das Papier „dem individuellen Selbstbestimmungsrecht auch im Zusammenhang mit dem eigenen Tod Rechnung“. Potenzielle Spender sollen ihren Willen demnach über ein explizit dafür vorgesehenes zusätzliches optionales Feld im Organspenderegister oder auf Organspendeausweisen festhalten können.
Herztod ist einfacher festzustellen
Nur wenige Patienten erleiden auf der Intensivstation einen Hirntod,
also den unumkehrbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktionen. Die meisten
sterben an Herz-Kreislauf-Versagen. „Der Tod nach einem anhaltenden Kreislaufstillstand ist medizinisch mit
dem Hirntod gleichzusetzen“, sagte Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der
FDP-Fraktion und Universitätsprofessor in Würzburg, der Welt. „Ein wesentlicher Unterschied
ist allerdings, dass der Herztod einfacher, aber dennoch sicher
festzustellen ist. Der Aufwand zur Feststellung des Hirntods ist immens
hoch und schränkt dadurch die Zahl der potenziellen Spender von
vornherein ein.“
In vielen anderen europäischen
Ländern und den USA sind Organspenden nach einem Herztod bereits erlaubt und führten teils zu einem Anstieg der Spenderzahlen.
In Deutschland gaben Mediziner in der Vergangenheit zu bedenken, die
Feststellung des Herz-Kreislauf-Todes berge ein höheres Risiko für
Fehldiagnosen.
Schon seit Jahren fehlen in Deutschland Spenden von Organen wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten. 2023 gaben 965
Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe für andere frei, insgesamt wurden 2.877 Organe transplantiert, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation auflistet. Um Organe entnehmen zu dürfen, müssen in Deutschland zwei Fachärzte unabhängig
voneinander den Hirntod eines Verstorbenen feststellen.
Bereits im Sommer wurde die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende diskutiert: Menschen müssten dann nicht aktiv ihren Willen bekunden, dass sie nach ihrem Tod ihre Organe spenden wollen, sondern würden automatisch zu Organspendern – außer sie widersprechen. Bisher gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, nach der Menschen vor ihrem Tod einer Organspende zustimmen müssen. Ein Onlineregister zur Organspende ist seit März in Kraft.
Um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen und so mehr Menschenleben zu retten, will die FDP-Fraktion im Bundestag laut einem Medienbericht die Voraussetzungen für eine Organspende ausweiten. Wie aus einem Positionspapier hervorgeht, über das die Welt berichtete, will die FDP Organspenden auch bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand ermöglichen. Bisher muss zur Organentnahme der Hirntod festgestellt werden. Die Fraktion soll das Papier demnach an diesem Dienstag beschließen.
Ziel der FDP ist es laut dem Bericht, die Zahl der Organspenderinnen und -spender in Deutschland zu erhöhen. „Noch immer steht der Anzahl an Organspendern
ein Vielfaches an Menschen auf der Warteliste gegenüber: Ende 2023
warteten 8.716 Menschen auf ein rettendes Spenderorgan“, sagte
FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr der Welt. Viele der
Wartenden würden sterben, ohne je ein Spenderorgan zu erhalten. Zugleich trage das Papier „dem individuellen Selbstbestimmungsrecht auch im Zusammenhang mit dem eigenen Tod Rechnung“. Potenzielle Spender sollen ihren Willen demnach über ein explizit dafür vorgesehenes zusätzliches optionales Feld im Organspenderegister oder auf Organspendeausweisen festhalten können.