Telefonische Krankschreibung: So funktioniert sie

Ein im Bett liegender Mann hält sich mit einer Hand den Kopf, in der anderen ein Smartphone

AUDIO: Anzahl der Krankschreibungen in MV leicht gestiegen (1 Min)

Stand: 06.10.2025 16:39 Uhr

Wer krank ist, kann sich in vielen Fällen vom Arzt telefonisch krankschreiben lassen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten Arbeitgeber für gesetzlich Krankenversicherte auf digitalem Weg.

Statt persönlich vor Ort in der Arztpraxis zu erscheinen, können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen auch telefonisch krankschreiben lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Betroffenen nicht schwer erkrankt sind. Es liegt zudem im ärztlichen Ermessen, ob eine persönliche Untersuchung in der Praxis oder per Video-Call für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit notwendig ist.

Die Arztpraxen dürfen die telefonischen Krankschreibungen nur für Patienten und Patientinnen ausstellen, die dort bekannt und innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens einmal in der Praxis gewesen sind.

Telefonische Krankschreibung 2025: Regel gilt für höchstens fünf Tage

Die telefonische Krankschreibung gilt in der Regel für höchstens fünf Tage. Wer danach eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Eine Ausnahme davon ist möglich, wenn der Patient zuvor persönlich in der Praxis untersucht wurde. Bietet der Arzt Video-Sprechstunden an, sind Krankschreibungen von bis zu sieben Tagen möglich.

Telefonische Krankschreibung auch für Eltern erkrankter Kinder

Die Krankschreibung per Telefon ist auch für Eltern erkrankter Kinder möglich. Wer sein Kind zu Hause betreuen muss, kann sich telefonisch von der Arbeit freistellen lassen. Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage. Voraussetzung ist, dass das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und diese die telefonische Krankschreibung als vertretbar ansehen.

Arbeitgeber erhält Krankschreibung von der Praxis

Die Krankschreibung erfolgt seit Anfang 2023 komplett elektronisch. Das soll Arbeitnehmer und Kassen entlasten und zudem die Arbeitsunfähigkeit genau dokumentieren, was für eine mögliche Auszahlung von Krankengeld wichtig ist. Patientinnen und Patienten erhalten in der Praxis nur noch einen Papierausdruck für die persönlichen Unterlagen. Sie müssen die Krankschreibung nicht mehr an ihre Krankenkasse und ihren Arbeitgeber übermitteln, denn das macht die Arztpraxis elektronisch. Es ist zudem möglich, eine Kopie der Krankmeldung in der elektronischen Patientenakte speichern zu lassen, wenn der Patient dem Arzt dazu eine Berechtigung erteilt.

Online-Krankschreibung nur für gesetzlich Versicherte

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es nur für gesetzlich Krankenversicherte. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten die Krankmeldung in Papierform und müssen sie an Arbeitgeber und Krankenversicherung beziehungsweise die Beihilfestelle verschicken. Das gilt auch, wenn die Krankschreibung selbst telefonisch erfolgt ist.

Das gilt für rückwirkende Krankschreibungen

Ärzte dürfen Patienten in Ausnahmefällen bis zu drei Tage rückwirkend krankschreiben. Dafür muss erkennbar sein, dass die Patienten bereits vor der Untersuchung krank waren. Außerdem müssen die Patienten glaubhafte Gründe geltend machen, warum sie nicht bereits früher in der Praxis erschienen sind. Es empfiehlt sich daher, gleich am ersten Krankheitstag in der Praxis anzurufen.

Arbeitgeber immer umgehend informieren

Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber umgehend darüber informieren, dass sie wegen Krankheit ausfallen. Grundsätzlich gilt: Ab dem vierten Tag muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, also die Krankschreibung des Arztes, übermittelt werden.

Arztpraxen übermitteln Arbeitgebern keine Diagnosen

Die Arztpraxen übermitteln die bekannten Informationen: den Namen der versicherten Person, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit und die Angabe, ob es sich um einen Erst- oder Folgeantrag handelt. Der Arbeitgeber erfährt weder den Namen des Arztes oder der Ärztin noch welche Diagnose gestellt wurde. Die Daten werden über abgesicherte Kommunikationsserver verschlüsselt übermittelt.

Ja, die telefonische Krankschreibung für bis zu fünf Tage ist seit 2023 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu zählen unter anderem, dass der Patient oder die Patientin in der Praxis bekannt ist und dass keine schwerere Erkrankung vorliegt.

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