Tausende haben ihren Geschlechtseintrag geändert

Rund ein Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben in den größeren Städten in Deutschland bislang mehrere tausend Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert. Allein in Berlin waren es inzwischen rund 2500 Menschen, teilte die Berliner Senatskanzlei auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Den größten Andrang gab es dort im vergangenen November mit 1476 Anmeldungen. Die KNA hat bundesweit in den Standesämtern von rund 20 Städten nachgefragt.

Eine vergleichsweise hohe Zahl an Änderungen verzeichnet auch Leipzig. Hier haben sich bislang 1308 Menschen gemeldet, bei 922 ist die Änderung vollzogen. In Hamburg haben sich bislang 1144 Menschen gemeldet, in Köln wurde der Eintrag 692-mal geändert. In München haben rund 500 Menschen den Geschlechtseintrag ändern lassen, in Dresden 455, in Frankfurt 443 und in Stuttgart 256. Weitere Städte waren unter anderem Rostock mit 218 Erklärungen, Chemnitz mit 194, Potsdam mit 189 und Münster mit 183.

Der Bundestag hatte das Selbstbestimmungsgesetz im April vergangenen Jahres beschlossen, am 1. November 2024 trat es in Kraft. Damit ist für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt nötig. In dem Gesetz geht die Bundesregierung von jährlich bundesweit rund 4000 Menschen aus, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen.

Einzelfälle mit erneutem Änderungswunsch

Nach Auskunft der Städte gab es im vergangenen Jahr die meisten Anfragen. 2025 ging die Anfrage nach Änderungen zurück. In Einzelfällen gab es Personen, die nach einem Jahr eine erneute Änderung wollten. In Berlin betraf dies sieben Menschen.

Vor der Reform mussten trans- und intergeschlechtliche Personen zwei psychiatrische Gutachten und einen Gerichtsbeschluss vorlegen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Nun ist dies per einfacher Erklärung auf dem Standesamt möglich. Dabei gibt es vier Möglichkeiten: männlich, weiblich, divers oder keine Angabe. Laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Gesetz bis spätestens Ende Juli 2026 überprüft werden.