Nach einem verbotenen Autorennen mit zwei Toten ist der Unfallverursacher vom Landgericht Stuttgart zu einer lebenslangen Haft wegen Mordes verurteilt worden. Sein Bruder, der einen zweiten Wagen gefahren haben soll, muss wegen versuchten Mordes für 13 Jahre in Haft.
Der Unfallverursacher hatte sich im März 2025 mit seinem Bruder in Ludwigsburg nach Überzeugung des Gerichts ein illegales Rennen geliefert. Sie rasten durch eine Bahnhofsunterführung, bremsten, stimmten sich ab und beschleunigten erneut – teils in einer Tempo-50-Zone. Dabei filmten sie und feuerten sich an. Schließlich rammte der jüngere Bruder mit mehr als 130 Kilometern pro Stunde das Auto von zwei Frauen im Alter von 22 und 23 Jahren, die gerade eine Tankstelle verlassen wollten und bei dem Unfall ums Leben kamen.
Im Zentrum des Prozesses stand die Frage, ob es sich um Mord oder fahrlässige Tötung handelt. Entscheidend ist der sogenannte bedingte Tötungsvorsatz: Der Fahrer muss die tödlichen Folgen seines Handelns nicht gewollt, aber als möglich erkannt und sich damit abgefunden haben.
Mit dem Urteil folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft. Der mutmaßliche Unfallverursacher habe kurz vor dem Aufprall Vollgas gegeben, obwohl er die lebensgefährliche Situation erkannt habe, hatte diese argumentiert.
Der Bundesgerichtshof hat in den vergangenen Jahren die Rechtsprechung zu tödlichen Raserei-Unfällen grundlegend verschärft. Wer als rücksichtsloser Raser mit seinem Auto einen Menschen tötet, kann als Mörder verurteilt werden. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Januar 2019 festgestellt. Die Bundesrichter bestätigten damals ein Mordurteil des Landgerichts Hamburg. Im Mai 2017 hatte ein zur Tatzeit 24 Jahre alter Mann mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Das Landgericht verurteilte ihn im Februar 2018 zu lebenslanger Haft.
