
Stand: 06.06.2025 08:16 Uhr
Von heute an soll der technische Wechsel des Stromversorgers schneller werden und innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Rückwirkende Wechsel, etwa bei einem Umzug, sind jedoch nicht mehr möglich.
Die neue Regelung soll den Anbieterwechsel beschleunigen und erleichtern. Denn bislang hatte der Versorger bis zu drei Wochen Zeit, um den technischen Wechsel umzusetzen. Von heute an muss er an Werktagen innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Das hat beispielsweise Auswirkungen für Kunden und Kundinnen, die – etwa wegen einer Preiserhöhung – ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Die Verträge können nun sehr kurzfristig binnen eines Werktages beendet werden und ein Wechsel zu einem neuen Anbieter erfolgen.
Die Neuregelung erfolgte durch die Bundesnetzagentur, die damit eine EU-Richtlinie umsetzte. Ziel ist, den Wettbewerb zu steigern und Verbrauchern bessere Wechselbedingungen zu ermöglichen.
Vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen bleiben bestehen
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die bestehenden Kündigungsfristen allerdings weiterhin beachten. Wer etwa eine vierwöchige Kündigungsfrist oder auch eine zwölfmonatige Mindestlaufzeit hat, für den gelten diese Fristen weiterhin, auch wenn ein schnellerer Wechsel technisch möglich wäre.
Rückwirkender Anbieterwechsel nicht mehr möglich
Mit der Einführung des sogenannten 24-Stunden-Wechsels fällt zugleich die Möglichkeit weg, den Stromanbieter rückwirkend zu wechseln, etwa nach einem Umzug. Das war bislang bis zu sechs Wochen nach Auszug möglich. Seit dem 5. Juni ist die An- oder Abmeldung dagegen nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich. „Das kann zu Schwierigkeiten führen“, erklärt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Wenn etwa Vormieterinnen oder Vormieter versäumen, den Vertrag zu kündigen oder sich umzumelden, läuft das Vertragsverhältnis über den bisherigen Zähler weiter. Weil ein nachträglicher Wechsel nicht mehr möglich ist, müssen Vor- und Nachmieter untereinander klären, wie sie die Kosten verteilen.“ Wer einen Umzug plant, sollte sich daher frühzeitig um den Wechsel kümmern.
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Schnellerer Wechsel durch MaLo-ID
Beim Anbieterwechsel müssen Verbraucher bislang dem alten und dem neuen Versorger die Zählernummer mitteilen. Diese ist aus der Stromabrechnung ersichtlich und befindet sich zudem auf dem Stromzähler neben dem aufgedruckten Barcode am oberen oder unteren Ende des Zählergeräts.
Für den schnelleren Wechsel wird künftig die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) nötig sein, die es bereits seit 2018 gibt. Sie dient dazu, eine Verbrauchsstelle eindeutig zu identifizieren. Anhand dieser Nummer kann der neue Stromanbieter den bestehenden Vertrag beim alten Versorger schneller kündigen. Zu finden ist die MaLo-ID – wie auch die Zählernummer – auf der Stromrechnung sowie in den Vertragsunterlagen mit dem Anbieter. Wer in einer Mietwohnung lebt, kann die MaLo-ID zudem beim Vermieter erfragen.
Wichtig: „Um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre MaLo-ID nicht ohne Weiteres weitergeben“, so Zietlow-Zahl von der Verbraucherzentrale. Das gelte insbesondere für Geschäfte am Telefon oder an der Haustür. „Im schlimmsten Fall wird Ihnen ein ungewollter Stromvertrag zukünftig noch schneller untergeschoben“, warnt der Verbraucherschützer
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