Streusalz-Streit in Berlin: Warum Wegner recht hatte

Neulich haben mal wieder alle über Berlin gelacht. Dort wehte ein Polarwind, und es gab Eisregen. Die Gehwege waren glatt, Menschen brachen sich die Knochen. Es wurde Splitt gestreut, aber der reichte nicht aus. Also appellierte der Regierende CDU-Bürgermeister Kai Wegner an das Abgeordnetenhaus, den Einsatz von Streusalz zu erlauben. Und schon brachen alle in Gelächter aus.

Ein FDP-Politiker aus Schleswig-Holstein tönte: „Sie appellieren??? Sind Sie nicht der Regierende Bürgermeister?“ Der CDU-Politiker Armin Laschet erklärte: „Nein, es ist keine überraschende Wetterkrise: Man nennt es Winter.“ Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder sagte: „Von den vier Milliarden Euro, die Bayern jedes Jahr an Berlin zahlt, sollte wenigstens etwas Streusalz drin sein.“ Bürger schrieben ätzende Kommentare: „Einfach machen. Nicht nur labern.“ Oder fragten, ob Wegner nicht per „Richtlinienkompetenz“ entscheiden könne wie ein „Macher“.

Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.



Das war alles erstaunlich. Es gibt in Berlin ein Naturschutzgesetz und ein Straßenreinigungsgesetz, die das Salzstreuen verbieten. Warum? Weil es schlecht ist für Bäume, Haustiere, Brücken, Böden und das Grundwasser. Diese Gründe könnte man als weniger wichtig empfinden als die Gefahr, dass sich Berliner das Genick brechen. Deshalb wollte die CDU das Straßenreinigungsgesetz schon Mitte Januar ändern, mit einem „dringlichen Antrag“, aber die SPD blockierte das. Eine normale, gesunde Debatte hätte davon handeln können, ob eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes richtig wäre. Ob Baumschäden durch eine stärkere Bewässerung im Frühjahr gelindert werden könnten.

Helmut Schmidt bei der Sturmflut 1962 war das Vorbild

Das Verblüffende war: Das Publikum interessierte solche Sachfragen nicht. Es wollte einen Bürgermeister, der durchregiert, ganz gleich, was im Gesetz steht. Viele erinnerten an Helmut Schmidt, der sich während der Hamburger Sturmflut 1962 über das Grundgesetz hinwegsetzte und Soldaten zur Hilfe holte. Das war damals richtig, in einer Jahrhundertflut, als Tausende zu ertrinken drohten.

Daraus den Schluss zu ziehen, ein Bürgermeister sollte bei jedem Eisregen die Rechtsordnung aushebeln, ist eine haarsträubende Einstellung. Aber sie passt in unsere Zeit, in der es die Sehnsucht gibt, dass jemand eine Schneise durch diesen bürokratisierten Staat schlägt. Das sagen die Fußgänger genauso wie die Baumfreunde, Haustierbesitzer und Grundwassernutzer. Wer die Interessen von allen austarieren will, braucht aber Gesetze und Verordnungen, auch wenn es nur um Salz geht.

Wer das illegal streut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Berliner, die den Geist von Helmut Schmidt beschwören, hätten also mutig sein können. Sie sind für die Gehwege vor ihrer Haustür zuständig. Sie hätten diese salzen und auf den Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes mit zackigen Wörtern von 1962 antworten können, Stichwort: „übergesetzlicher Notstand“. Aber das Mutigsein wollten sie lieber ihrem Bürgermeister überlassen.

Der wies die Verkehrssenatorin an, das Salzen zu erlauben – obwohl im Gesetz etwas anderes steht. Also klagten Naturschützer und gewannen. Jetzt ist das Salzen wieder verboten, jedenfalls so lange, bis das Abgeordnetenhaus das Straßenreinigungsgesetz ändert. Wer eine Reform will, könnte den Bürgermeister unterstützen. Der appelliert nämlich schon länger in diese Richtung.