
Knapp vorbei, wie ärgerlich. Im Sport für denjenigen, der mit seinem Ball nicht getroffen hat. Bei der Müllentsorgung für diejenigen, die den Abfall weiterverwerten: Wenn Entsorgtes in der falschen Tonne landet, spricht man im Fachjargon von „Fehlwürfen“. Und weil ebensolche beim Biomüll dazu führen können, dass er nicht kompostiert werden kann oder aber als mit Kunststoff verunreinigter Kompost auf Äckern landet, wird bei der Biotonne künftig genauer hingeschaut.
Denn was da Tag für Tag beim Kochen oder im Garten an organischen Abfällen anfällt, ist wertvoller Rohstoff – und dessen Verarbeitung ein Beispiel für funktionierende Kreislaufwirtschaft: Was aus dem Boden wächst, kehrt als Kompost in den Boden zurück. Oder kann in Form von Biogas nahezu klimaneutral zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt werden.
Kompostiert oder vergoren werden kann das Material aber nur, wenn sauber getrennt wurde. „Ist der Anteil an Fremdstoffen wie Metall oder Plastik zu hoch, wird der Biomüll trotz aller Sieb- und Behandlungsschritte für die Kompostierung unbrauchbar“, sagt Sascha Roth vom BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft. Dann landet der Wertstoff doch dort, wo er eigentlich nicht hingehört, nämlich in der Verbrennung.
Damit der Biomüll sauberer wird, gelten vom 1. Mai 2025 an strengere Werte: Er darf nur noch maximal ein Prozent Kunststoffe enthalten. Aktuell schätzt der BDE den Anteil von Fremdstoffen wie Plastik, Metall oder Glas auf bis zu fünf Prozent. Die Verschärfung zielt auf Kommunen und Entsorgungsunternehmen, die den Abfall bei den Kompost- und Biogasanlagen anliefern. „Indirekt betrifft sie aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt Roth. Denn es sei damit zu rechnen, dass die Müllwerker künftig genauer hinschauen, bevor der Inhalt der Tonne im Schlund des Fahrzeugs verschwindet – und sie ungeleert stehen lassen, wenn Dinge darin sind, die nicht hineingehören. Auch Bußgelder könnten verhängt werden.
Sollten nun Zusatzkosten anfallen, weil der Entsorger den schlecht getrennten Müll nicht mitnimmt, darf der Vermieter diese übrigens wie die normalen Müllgebühren auf die Mieter umlegen – in einem Mehrfamilienhaus trifft das dann auch diejenigen, die sich korrekt verhalten. Dulden müssen Mieter außerdem, dass Vermieter oder Hausmeister gelegentlich einen Kontrollblick in die Tonnen werfen: Vermieter sind ihren Mietern gegenüber zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet, müssen also dafür sorgen, dass die Nebenkosten nicht unnötig hoch ausfallen.

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Was also darf nun hinein in die braune oder grüne Tonne? „Das hängt davon ab, wie der Biomüll weiterverarbeitet wird“, sagt Roth. In jedem Fall zulässig sind die Reste, die bei der Verarbeitung von Gemüse, Salat und Obst anfallen, von der Kartoffelschale bis zum Apfelkerngehäuse, außerdem Eierschalen, Kaffeesatz, Pflanzen, Laub, Gras, Baum- und Strauchschnitt. Bei anschließender Vergärung seien, so Roth, auch Fleischabfälle in der Regel kein Problem, „bei der Kompostierung schon“. Was am eigenen Wohnort erlaubt ist und was nicht, steht in der kommunalen Abfallsatzung.
Nun hat Biomüll die Eigenschaft, ein gewisses feucht-fröhlich-matschig-müffelndes Eigenleben zu führen. Plastikbeutel mit dem Etikett „kompostierbar“ für den Sammelbehälter versprechen Abhilfe, sind aber eine ungeeignete Lösung: Sie verrotten zwar, „aber der Prozess dauert zu lange“, sagt Roth. In den meisten Kommunen sind sie deshalb ohnehin im Biomüll verboten. Eine mögliche Alternative sind Tüten aus Papier oder eine dünne Lage Zeitung, die man um die Gemüseabfälle wickelt.
Doch noch einmal zurück zum unsportlichen Müll-Fehlwurf. Der landet nämlich nicht nur in der Biotonne. Der größte ungehobene Schatz an Bioabfällen lagert in der Restmülltonne: Im Schnitt knapp 40 Prozent des Inhalts wären eigentlich kompostierbar.
