Streaming: Amazon darf Kunden auf Prime Video nicht zu Werbung zwingen

Einem Urteil des Landgerichts München zufolge darf das US-Unternehmen Amazon in Deutschland nicht einseitig die Vertragsbedingungen seines Streamingdiensts Prime Video ändern und den Zuschauern Werbespots zeigen. Damit habe der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit einer Klage gegen Amazon Erfolg gehabt, teilte das Gericht mit. Amazon soll den Kunden nun ein „Berichtigungsschreiben“ schicken.

Laut Urteil hatte Amazon Anfang 2024 die Prime-Video-Kunden per Mail informiert, dass ab Februar in begrenztem Umfang Werbung gesendet würde. Wer keine Werbung sehen wollte, sollte im Monat 2,99 Euro mehr zahlen. Die 33. Zivilkammer sieht in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Amazon behält sich eine Anfechtung der Entscheidung vor: „Wir werden das Urteil prüfen, um unsere nächsten Schritte zu bestimmen“, sagte ein Sprecher. 

Die Richter werteten die Mail als irreführend. Amazon spiegelte den Kunden laut Urteil vor, zu einer einseitigen Vertragsänderung berechtigt zu sein. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass weder die Amazon-Nutzungsbedingungen noch das Gesetz eine solche einseitige Änderung erlauben. Bei Vertragsabschluss hätten sich die Kunden auf ein werbefreies Angebot eingestellt, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Und weil Amazon ein werbefreies Programm zum „Vertragsgegenstand“ gemacht habe, müsse sich das Unternehmen daran festhalten lassen. 
Amazon nicht einverstanden

Amazon widersprach: „Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts respektieren, sind wir mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden“, sagte ein Unternehmenssprecher. „Wir haben unsere Kunden transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über das Update zu Werbung bei Prime Video informiert.“

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, sprach von einem sehr wichtigen Urteil: „Es zeigt, dass die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher:innen erfolgen durfte.“ Mitglieder hätten nach Ansicht der Verbraucherzentrale weiter Anspruch auf Prime ohne Werbung – „und zwar ohne Mehrkosten“.