Straftaten im Internet: Stefanie Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Internet ab

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine Klarnamenpflicht im Internet zurückgewiesen. „Ich lehne eine staatlich verordnete Klarnamenpflicht im Netz ab“, sagte sie gegenüber t-online. Es gebe „viele nachvollziehbare Gründe“, aus denen Menschen ihre Meinung im Netz anonym oder unter Pseudonym äußern wollen, sagte die Ministerin. „Gerade auch für gewaltbetroffene Frauen kann Anonymität wichtig sein“, ergänzte Hubig.

Zugleich machte Hubig deutlich, wer im digitalen Raum Straftaten begehe, müsse dafür zur Rechenschaft gezogen werden können. Eine Klarnamenpflicht sei dafür allerdings nicht nötig. Es genüge, wenn sich die Identität von Straftätern im Nachhinein ermitteln lasse. „Daran arbeiten wir“, sagte Hubig und nannte als Beispiel einen Gesetzentwurf, mit dem Internetzugangsdienste verpflichtet werden sollen, IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Diesen habe sie bereits im Dezember vorgelegt.

Über die Klarnamenpflicht wird immer wieder diskutiert. Anlass der aktuellen Debatte sind Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren
Ex-Mann Christian Ulmen. Sie wirft ihm langjährige
sexualisierte Gewalt vor. Ulmens Anwalt teilte mit, es handle sich um eine einseitige Darstellung falscher Tatsachen.

Hubig hatte nach Bekanntwerden des Falls angekündigt, rasch Gesetzeslücken zu schließen. Noch in dieser Woche will das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt in die interne Abstimmung im Kabinett geben. So soll das Erstellen und Verbreiten sexualisierter, sogenannter Deepfakes, künftig strafbar werden. Eine Klarnamenpflicht ist darin nicht vorgesehen.