Steuern, Rabatte, ReservenWie der Staat die Energiepreise beeinflussen soll
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Nicht nur Autofahrer, auch Unternehmen und Landwirte leiden seit Beginn des Kriegs gegen den Iran unter hohen Mehrkosten – und rufen nach der Politik. Der Staat soll „Abzocke“ durch die Mineralölkonzerne unterbinden und Entlastung schaffen. Welche Maßnahmen werden gefordert und was bringen sie?
Die Zwei-Euro-Marke haben die Spritpreise an den Tankstellen längst hinter sich gelassen. Nicht nur Autofahrer, auch Unternehmen etwa aus der Logistikbranche und Landwirte leiden seit Beginn des Kriegs gegen den Iran unter hohen Mehrkosten – und rufen nach der Politik. Der Staat soll mutmaßliche „Abzocke“ durch die Mineralölkonzerne unterbinden und Verbraucher wie Wirtschaft entlasten. In einer Forsa-Umfrage im Auftrag von RTL befürworten 77 Prozent der Bundesbürger ein Eingreifen der Bundesregierung. Die schwarz-rote Koalition hat bereits eine Arbeitsgruppe dazu eingesetzt. Welche Maßnahmen werden gefordert und was bringen sie? Ein Überblick:
Tankrabatt
Diese Maßnahme hat die Bundesregierung 2022 schon einmal ergriffen. Auch jetzt taucht sie unter den Forderungen nach staatlichem Eingreifen wieder auf. Der Name Tankrabatt hat sich auf dem Höhepunkt der Energiekrise zu Beginn des Ukrainekriegs für eine befristete Steuersenkung auf Benzin und Diesel etabliert. Steuern und Abgaben wie die CO2-Steuer haben einen hohen Anteil am Spritpreis: Beim Benzin nimmt der Staat mehr als 1,10 Euro pro Liter ein, beim Diesel rund 20 Cent weniger. Um die Verbraucher zu entlasten, hatte die damalige Ampel-Koalition für einen Zeitraum von drei Monaten die Energiesteuer für Benzin um knapp 30 Cent und für Diesel um gut 14 Cent pro Liter gesenkt.
Der Tankrabatt war von Beginn an umstritten. Eine spätere Untersuchung des Kartellamtes zeigte, dass die Verbraucher entlastet wurden. Die Preise wären in dem Dreimonatszeitraum ohne die Steuersenkung wohl noch höher gewesen. Ein Teil der Steuersenkung verschwand allerdings auch in den Kassen der Mineralölkonzerne. Ökonomen kritisierten den Tankrabatt als ineffiziente Gießkannensubvention. Von den 3,4 Milliarden Euro, die die Maßnahme den Staat kostete, profitierten Besserverdienende sogar überproportional, da sie im Durchschnitt mehr Sprit verbrauchen als ärmere Bevölkerungsschichten.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche von der CDU hat einem Tankrabatt schon vergangene Woche kurz nach dem Beginn des Kriegs eine Absage erteilt. Die Forderungen danach, vor allem aus der mitregierenden SPD, reißen jedoch nicht ab.
Kartellrecht
Geradezu einhellig sind die Rufe nach dem Bundeskartellamt: Häufig lautet die Argumentation, dass die Mineralölkonzerne ihre Preise bereits erhöht hätten, obwohl sie doch zunächst noch Sprit verkaufen, der vor Beginn der Krise noch vergleichsweise günstig hergestellt wurde. Folglich müsse „Abzocke“ vorliegen. Das Wirtschaftsministerium kündigte bereits an, das Kartellamt deswegen einzuschalten. Die Kartellwächter haben weitgehende Befugnisse, bei Missbrauch von Marktmacht oder illegalen Preisabsprachen einzuschreiten.
„Sollten sich Hinweise auf kartellrechtswidriges Verhalten der Mineralölkonzerne zeigen, würden wir konsequent dagegen vorgehen“, versprach Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Allerdings gibt es solche Hinweise in der aktuellen Krise bislang nicht. Mundt wies darauf hin, dass seine Behörde Reaktionen auf geopolitische Entwicklungen nicht „auf Knopfdruck“ abstellen könne.
Preiserhöhungen allein sind nicht verboten und müssen auch nicht mit gestiegenen Kosten begründet werden. Nur wenn sich herausstellen sollte, dass die Unternehmen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, könnte das Kartellamt Strafen verhängen. Seit fast zwei Jahrzehnten untersucht das Amt immer wieder die Preispolitik der Mineralölbranche. Dabei stießen die Experten zwar auf Strukturen, die den Wettbewerb bei den Raffinerien und im Großhandel einschränken, jedoch nie auf illegale Absprachen bei den Tankstellenpreisen.
Übergewinnsteuer
Die Idee ist simpel: Dank der Preiserhöhungen steigt – zumindest solange sie noch günstig eingekaufte oder produzierte Kraftstoffe verkaufen – der Gewinn der Mineralölkonzerne, während die Kunden stark belastet werden. Dieser „Übergewinn“ soll vom Staat abgeschöpft werden und Entlastungen etwa durch Steuersenkungen finanzieren. Auch dazu gibt es ein Vorbild: der sogenannte EU-Energiekrisenbetrag aus den Jahren 2022 und 2023. Unternehmen aus den Bereichen Öl, Kohle, Gas und Raffinerien mussten auf „Überschusserlöse“, die den Durchschnittsgewinn der Vorjahre um mehr als 20 Prozent überstiegen, eine zusätzliche Steuer von 33 Prozent entrichten. Insgesamt kamen so Einnahmen von 2,5 Milliarden Euro für den Fiskus zusammen.
Einige Ökonomen befürworten diesen Mechanismus, da so Zufallsgewinne abgeschöpft und zusätzliche Leistungen des Staates in der Krise finanziert werden können, ohne in die Preissetzung des Marktes einzugreifen. Andere Experten haben wirtschaftliche und auch rechtliche Bedenken, da die Übergewinnsteuer „willkürlich“ für eine Branche erhoben werde, für andere aber nicht.
Freigabe der nationalen Öl- und Kraftstoffreserven
Deutschland verfügt für Krisenzeiten über Reserven an Rohöl und Kraftstoffen, die den Bedarf für 90 Tage decken sollen. Aktuell sind es insgesamt etwa 25 Millionen Tonnen. Mehrere Politiker haben bereits einen Einsatz der Reserve ins Spiel gebracht, um den Anstieg der Kraftstoffpreise zu dämpfen. Die Regierungen der G7-Staaten beraten derzeit über eine mögliche gemeinsame Aktion.
Die Reserve darf nur in Notlagen eingesetzt werden, wenn Lieferketten unterbrochen sind und Kraftstoff physisch knapp ist – nicht einfach zur Beeinflussung der Preise. Ein solche Knappheit bestand etwa 2018 in einigen Regionen infolge des extremen Niedrigwassers auf dem Rhein. Aber auch in globalen Krisen wurden die deutschen Ölreserven in der Vergangenheit schon mehrfach angezapft – im Rahmen internationaler Aktionen, koordiniert durch die Internationale Energieagentur. Das war beispielsweise 2005 nach dem Hurrikan „Katrina“ in den USA und 2022 nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine der Fall. Ein spürbarer Einfluss auf die Spritpreise an den deutschen Tankstellen war jedoch nicht zu beobachten.
Weitere Forderungen
Das Spektrum der Ideen und Forderungen für Interventionen auf dem Energiemarkt und Entlastung ist damit noch lange nicht abgedeckt. Auch die Reaktivierung der Preisbremsen für Strom und Gas wurde bereits ins Spiel gebracht, obwohl sich die Neuvertragspreise für Privatkunden bisher kaum bewegt haben in Reaktion auf den Iran-Krieg. Auch die Senkung weiterer Steuern neben der Energiesteuer im Rahmen eines Tankrabatts wurde wiederholt gefordert, ebenso die Reduktion des CO2-Preises oder der Netzentgelte für Strom und Gas. Auch bei diesen Maßnahmen ist unklar, inwieweit die Entlastung an die Endkunden weitergegeben würde. Zielgerichteter als solche allgemeinen Steuersenkungen ist die Idee eines Sozialtarifs für Strom und Gas, mit dem ärmere Haushalte unterstützt werden könnten, die besonders unter steigenden Energiepreisen leiden – falls die Haushaltstarife in der nächsten Zeit erheblich teurer werden sollten.
