Steuern, Energie und Pflege: Was sich 2025 ändert

Steuern und Freibeträge: Zum letztmöglichen Termin hat der Bundesrat das höhere Kindergeld und die Entlastungen in der Einkommensteuer beschlossen, damit diese pünktlich zum Jahreswechsel in Kraft treten können. Nach dem Ampel-Aus standen sie auf der Kippe. Ziel der Änderungen ist es, die Belastungen der Bürger aus den gestiegenen Preisen auszugleichen. Andernfalls wäre der Staat zum Inflationsgewinner geworden – und die Steuer­zahler wären die Inflationsverlierer gewesen. Um das zu verhindern, steigt der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer nächstes Jahr auf 12.096 Euro (und im Jahr darauf auf 12.348 Euro). Derzeit beträgt er 11.784 Euro. Wer weniger verdient, zahlt keine Einkommensteuer. Nach dem Grundfreibetrag verlangt der Fiskus zunächst 14 Cent von jedem zusätzlich verdienten Euro. Doch steigt die Belastung recht zügig mit dem Einkommen. Weil die Inflation sämtliche Einkommen real entwertet, werden die übrigen Tarifeckwerte jenseits des Grundfreibetrags verschoben: Anfang 2025 um 2,6 Prozent (zwölf Monate später nochmals um zwei Prozent). Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst. Ausgenommen wird von der Tarifverschiebung nur der Wert, von dem an die sogenannte Reichensteuer greift (277.826 Euro). Der Kinderfreibetrag wird zum Jahreswechsel um 60 Euro auf 6672 Euro im Jahr steigen (und Anfang 2026 auf 6828 Euro). Aktuell beträgt er 6612 Euro. Hinzu kommt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung der Kinder von 2928 Euro. Das Kindergeld wird um fünf Euro auf 255 Euro im Monat erhöht (2026 nochmals um 4 Euro auf 259 Euro). Außerdem wird gesetzlich festgeschrieben, dass künftig jede Änderung des Kinderfreibetrags automatisch zu einer entsprechenden Anpassung des Kindergelds führt. Dazu wird bestimmt: „Das Kindergeld ist dabei auf volle Euro kaufmännisch zu runden.“ Zusätzlich wird aktuell der Kindersofortzuschlag im Sozialgesetzbuch und im Asylbewerberleistungsgesetz um fünf Euro aufgestockt.