Steinmeier setzt Neuwahlen für 23. Februar an


Damit folgt Steinmeier der Bitte von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Scholz hatte am 16. Dezember im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt, nachdem im November die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP nach nur rund drei Jahren zerbrochen war. Scholz erhielt für seinen Antrag – wie von ihm beabsichtigt – keine Mehrheit. Er bat daraufhin Steinmeier, den Bundestag nach Artikel 68 Grundgesetz aufzulösen.

Steinmeier führte anschließend zunächst noch Gespräche mit den Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen im Bundestag. Er wollte dabei herausfinden, ob es nicht doch noch einen Weg für eine stabile politische Mehrheit im Bundestag gibt. Diese ist jedoch nicht in Sicht.

Nach Artikel 68 Grundgesetz kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen, wenn dieser die Vertrauensfrage verliert. Artikel 39 schreibt vor, dass die Neuwahl dann innerhalb von 60 Tagen stattfinden muss. Die Vertrauensfrage von Scholz war erst die sechste in der Geschichte der Bundesrepublik. In drei Fällen wurde anschließend der Bundestag aufgelöst.