
Die Höhe des monatlichen Elterngelds ist
im vergangenen Jahr zwischen Männern und Frauen sehr unterschiedlich
ausgefallen. Väter erhielten wesentlich mehr, bei der Gesamtsumme des
bezogenen Elterngelds lagen dagegen die Mütter deutlich vorn, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte.
Demzufolge lag der durchschnittliche monatliche Betrag für Väter im vergangenen Jahr bei 1.337 Euro – bei Müttern waren es 830 Euro. Grund dafür sei unter anderem, dass Männer vor der Geburt häufiger erwerbstätig waren und höhere Einkommen hatten.
Trotz der höheren Monatsbeträge lag die Gesamtsumme des Elterngeldbezugs bei Müttern deutlich höher: Sie erhielten im Schnitt 11.462 Euro, während Väter durchschnittlich auf 4.185 Euro kamen. „Der Unterschied erklärt sich dadurch, dass Väter in der Regel deutlich kürzer Elterngeld beziehen als Mütter“, sagten die Statistiker. Im Durchschnitt bezogen Väter 3,8 Monate lang Elterngeld, Mütter hingegen 14,8 Monate.
Höchstsatz ist an Einkommen geknüpft
Den Daten zufolge hatte jeder dritte Vater, der im vergangenen Jahr Elterngeld
bezog, Anspruch auf den Höchstbetrag. Bei den Müttern war es nur jede
Achte. Im ersten Bezugsmonat bezogen 32 Prozent der Väter und 12 Prozent der Mütter den Höchstbetrag von 1.800 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 900 Euro Elterngeld Plus. „Insgesamt hatten 17 Prozent der Eltern Anspruch auf den Höchstbetrag“, teilten die Statistiker mit.
Nach Angaben des Bundesamts haben Eltern dann Anspruch auf den Elterngeld-Höchstbetrag, wenn ihr durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen vor der Geburt – nach Abzug pauschaler Steuern und Sozialabgaben – mindestens 2.770 Euro betrug. Den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro Elterngeld Plus erhielten insgesamt 21 Prozent der Eltern. Dabei lag der Anteil bei Vätern bei 7 Prozent, bei Müttern bei etwa 26 Prozent.
Das 2016 eingeführte Elterngeld Plus fällt monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt, sodass sich insgesamt ein ähnlicher Gesamtbetrag ergibt.