

So hatte sich die schwarz-rote Landesregierung den Januar nicht vorgestellt: Gut sechs Wochen vor der Kommunalwahl hat der Hessische Staatsgerichtshof ein Gesetz verworfen, mit dem das Zuteilungsverfahren für die Sitze in den Stadträten und Kreistagen geändert worden war. Tatsächlich ist es alles andere als trivial, welches der Verfahren d’Hondt, Hare/Niemeyer und Saint-Laguë/Schepers bei der Besetzung von Gremien angewandt wird. Dominierte in der Frühzeit der Bundesrepublik die Zuteilung nach d’Hondt, so schlug das Pendel ab den Siebzigerjahren zugunsten von Hare/Niemeyer aus.
Nicht nur sollte allgemein „mehr Demokratie“ gewagt werden – auch stimmenstärkere Parteien sollten nicht länger durch das Zuteilungsverfahren benachteiligt werden.
Wenig Kompetenzen für die Bürgermeister
In Hessen wollten CDU und SPD das Verfahren nach d’Hondt nun mit der Begründung revitalisieren, Hare/Niemeyer begünstige die Zersplitterung der Kommunalparlamente. Auch diese Überlegung ist nicht trivial. Gerade in Hessen haben die Bürgermeister wenig zu sagen, während die Räte oft mehrheits- anstatt konsensdemokratisch agieren.
Gleichwohl ist das Zuteilungsverfahren der falsche Ansatz, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu verbessern. Der Schlüssel liegt bei der Finanzausstattung der Städte und Gemeinden und damit in Wiesbaden und in Berlin. Dort hat man es in der Hand, ob die Kommunen die viel beschworene Keimzelle bürgerschaftlicher Beteiligung bleiben oder nicht.
