SPD will Streamer und Sender unbedingt per Gesetz zu Filminvestition zwingen


Zu der geplanten Investitionsabgabe von Streamern und Sendern für den deutschen Film hat das Bundeskabinett noch keine Entscheidung getroffen. Das Thema ist auf nächste Woche verschoben. Der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Björn Böhning (SPD), beharrt auf einem Gesetz. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hält eine Selbstverpflichtung für richtig. In seinem Konzept heißt es, „die wesentlichen Effekte einer gesetzlichen Investitionsverpflichtung“ seien auch „durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Marktteilnehmer“ zu erzielen, und dies „schneller, effizienter und mit geringerem bürokratischem Aufwand für Verwaltung und Unternehmen“.

Investitionen von mindestens 1,83 Milliarden Euro

Streamer und Privatsender hätten sich zu Investitionen von mindestens 1,83 Milliarden Euro bis 2030 verpflichtet. Das Geld könne in Deutschland bleiben, wohingegen ein Gesetz EU-rechtlich keine nationale Begrenzung zulasse. Die SPD, unterstützt von einem Teil der Filmwirtschaft, lehnt eine Selbstverpflichtung ab, weil sie nicht „verbindlich“ sei, wie Martin Rabanus, medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Weimer schrieb.

Der Kulturstaatsminister erhält Rückendeckung aus der Bundesregierung, der CDU/CSU-Fraktion, den Ländern und der Filmbranche. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte der F.A.Z.: „Die Film- und Medienwirtschaft ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für unser Land. Sie schafft Wertschöpfung, zieht Investitionen an und sichert Arbeitsplätze in einer hochdynamischen Branche. Jede Entscheidung in diesem Bereich hat direkte Auswirkungen auf Innovationskraft und Standortattraktivität. Freiwillige Selbst­verpflichtungen können Türen für Investitionen öffnen, ohne neue Bürokratie zu schaffen, die Projekte oft im Keim erstickt. Es ist grundsätzlich gut, politische Ziele auch ohne gesetzliche Eingriffe zu erreichen, weil sie von den Betroffenen getragen werden. Die freiwillige Selbstverpflichtung scheint hierfür geeignet zu sein.“

Zustimmung kommt auch von der medienpolitischen Sprecherin der CDU-Bundestagsfraktion Ottilie Klein. Für Nathanael Liminski, Medienminister und Chef der Staatskanzlei in NRW, einem der wichtigsten Filmproduktionsstandorte, ist „eine gesetzliche Regelung nur das letzte Mittel der Wahl“. Er begrüße Weimers Plan, „schnell umsetzbare Vereinbarungen mit der Branche zu treffen“. In Verbindung mit den aufgestockten Fördermitteln des Bundes bestehe die Chance, einen Investitionsschub für den Produktionsstandort Deutschland auszulösen. Entscheidend sei, dass die zugesicherten Investitionen kämen. Würden die angestrebten Effekte nicht erreicht, müsse man gesetzgeberisch nachschärfen, sagte Liminski der F.A.Z.

Handeln statt Reden – das fordert der Verband Technischer Betriebe Film und Fernsehen (VTFF) von der Bundespolitik. Die Diskussion über die Rettung des Filmstandorts Deutschland müsse noch in diesem Jahr in konkrete Entscheidungen münden, sonst verschärfe sich die Lage der technisch-kreativen Dienstleister weiter. Entscheidend sei nicht, ob es eine Selbstverpflichtung oder ein Gesetz gebe. Wichtig sei, dass die avisierten Produktionsbudgets ab Januar 2026 in allen Gewerken in Deutschland ankämen. Das Bundesfinanzministerium hatte ab 1. Januar eine Erhöhung der Filmförderung von 130 Millionen Euro auf 250 Millionen in Aussicht gestellt, diese Aufstockung aber an Regelungen für höhere Investitionen in Streamingplattformen, private und öffentlich-rechtliche Sender geknüpft.