Sozialstaat: Fachkommission empfiehlt grundlegende Reform des Sozialstaats

Eine von der Bundesregierung beauftragte Fachkommission schlägt einen umfassenden Umbau des staatlichen Sozialsystems vor. In dem 50-seitigen Entwurf für „Empfehlungen der
Kommission zur Sozialstaatsreform“, der der ZEIT vorliegt und am morgigen Dienstag öffentlich präsentiert werden soll, werden 26 konkrete Empfehlungen genannt. In dem Schreiben fordert die Kommission aus Vertretern von
Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden „einen politischen, rechtlichen und auch gesamtgesellschaftlichen
Kraftakt“.

Als Ziele sieht der Bericht vor, den Sozialstaat einfacher und digitaler
zu gestalten sowie Ausgaben zu bündeln
. Bislang müssen viele Personen, die staatliche
Unterstützung erhalten, mehrere Anträge in mehreren Behörden stellen.
Das soll mit der Reform ein Ende haben. 

Grundgesetzänderung vorgesehen

Für Menschen, die Leistungen beziehen und mindestens drei Stunden am Tag
arbeiten können, sollen demnach die Jobcenter der Arbeitsagentur
zuständig sein. Um alle anderen Empfängerinnen und Empfänger von
Leistungen sollen sich die Sozialämter
kümmern. Dafür müsste allerdings Artikel 91e des Grundgesetzes geändert werden.
Das Gremium empfehle, diese Änderung „schnellstmöglich“ anzugehen, hieß es in dem Bericht.

Um den Verwaltungsaufwand und die Bearbeitungszeiträume zu reduzieren, sieht der Entwurf einen umfassenden digitalen Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden vor. So soll ein zentrales Portal zur digitalen Antragstellung geschaffen werden, Bürgerinnen und Bürger müssten dadurch nicht bei jedem Antrag immer wieder neu dieselben Angaben eintragen. Das Kindergeld soll künftig nach der Geburt
ohne Antrag automatisch ausgezahlt werden.

Teilzeit unattraktiver gestalten, weniger Leistungen für EU-Bürger

Eine Reform der Zuverdienstregeln soll finanzielle Anreize für mehr
Arbeit
schaffen. Um Teilzeitarbeit unattraktiver zu machen, sollen geringere Einkommen schneller auf Leistungen angerechnet werden,
während höhere Einkommen weniger stark belastet werden sollen. Der bisher anrechnungsfreie Betrag von monatlich
100 Euro soll demnach auf 50 Euro halbiert werden. Zur Vereinbarkeit von Arbeit und Familie äußert sich die Kommission laut Bericht nicht. Stattdessen lässt sie ​Kritik an Minijobs
anklingen
, die durch fehlende Sozialbeiträge und steuerliche
Sonderregeln die Ausweitung der Arbeitszeit unattraktiv machten. 

Zudem empfiehlt die
Kommission der Bundesregierung, ​sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass EU-Bürger schwerer an Sozialleistungen kommen sollen als deutsche Staatsbürger. Das derzeitige EU-Recht ⁠sieht für eine geringfügige Beschäftigung einen vollen Leistungsanspruch vor. Die Kommission empfiehlt, das EU-Recht so zu ändern, dass die Leistungen für EU-Bürger künftig an eine vollzeitnahe
Beschäftigung sowie eine ausreichende Mindestdauer ‌geknüpft werden.

Entwurf von Politik erarbeitet

Anders als etwa die Rentenkommission war die
Kommission zur Sozialstaatsreform nicht mehrheitlich mit
Wissenschaftlerinnen besetzt. Stattdessen wurden die Vorschläge von staatlichen Akteuren aus Bund, Ländern und Kommunen selbst erarbeitet.
Beteiligt waren acht Bundesministerien, die Bundesländer Bayern,
Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hamburg und Niedersachsen sowie kommunale Spitzenverbände wie der Deutsche Städtetag. Federführend war das Bundesarbeitsministerium unter Bärbel Bas (SPD), die den Bericht an diesem Dienstag von der Kommission übergeben bekommen soll.

Union und
SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einsetzung der Sozialstaatskommission geeinigt. Für die von der Koalition anvisierte Reform der Rente und Krankenversicherung arbeiten derzeit
weitere Kommissionen gesonderte Empfehlungen aus.