Sondervermögen: Bundestag weist Ländern 100 Milliarden aus Infrastrukturtopf zu

Die Bundesländer erhalten 100 Milliarden Euro aus dem 500 Milliarden Euro schweren Infrastruktur-Sondervermögen. Dem entsprechenden Gesetz hat der Bundestag zugestimmt. Die Verteilung der Gelder richtet sich demzufolge nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Rund 21,1 Prozent der Gelder gehen an das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen, während Bremen nur gut 0,9 Prozent erhält. Allerdings gibt es keinen festen Schlüssel dafür, wie viel Geld die Länder an die Kommunen weiterreichen. Dies hatte im Gesetzgebungsverfahren für Kritik gesorgt.

Neben der klassischen Verkehrsinfrastruktur können Länder und Kommunen die Gelder auch in den Bevölkerungsschutz, Krankenhäuser und Pflegeheime, die Energieinfrastruktur, Bildungsstätten sowie die Digitalisierung investieren. Zugelassen sind Projekte, die nicht schon schon vor Anfang 2025 begonnen wurden. Bis Ende 2036 können Maßnahmen bewilligt werden.

Bundestag stimmt Lockerung von Schuldenregeln für Länder zu

Gleichzeitig mit der Zuweisung von Geldern aus dem Infrastruktur-Sondervermögen lockerte der Bundestag die Verschuldungsregeln für die Bundesländer, damit diese leichter in Straßen, Schulen, Kindergärten oder Schwimmbäder investieren können. 

Davon profitieren vor allem das Saarland und Bremen. Da die beiden hoch verschuldeten Länder Sanierungshilfen aus dem Bundeshaushalt erhalten, dürften sie eigentlich keine Kredite aufnehmen. Wenn nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmt, gelten für Bremen und das Saarland jedoch die gleichen gelockerten Schuldenobergrenzen wie für die anderen 14 Länder.