Solidaritätszuschlag: Bundesfinanzminister begrüßt Soli-Urteil des Verfassungsgerichts

Der geschäftsführende Finanzminister Jörg Kukies (SPD) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag begrüßt. Das höchste deutsche Gericht bestätige damit die Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass die Erhebung des Soli verfassungsgemäß sei. Damit schaffe es „Klarheit für die Aufstellung des Bundeshaushalts“, teilte Kukies mit.

Anders äußerten sich Vertreter von Wirtschaftsverbänden: „Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Unternehmen“, sagte Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie. Jetzt sei die Politik am Zug. „Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gehört in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung“, forderte sie.

Forderung nach Senkung der Unternehmenssteuern

Auch der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian, sagte, die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags wäre für Unternehmen ein wichtiges Signal für spürbare Entlastungen. „Mit einer kompletten Abschaffung des Solidaritätszuschlags könnte die neue Bundesregierung ein wichtiges Signal für den Einstieg in eine umfassende Unternehmenssteuerreform setzen.“ Unternehmenssteuern müssten in Richtung 25 Prozent
reduziert werden. Dann könnten die Betriebe auch wieder mehr investieren.

Durch den Zuschlag bei der
Einkommens-, Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer nimmt der Staat jedes Jahr
rund 13 Milliarden Euro ein. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Besserverdienende,
Unternehmen und Kapitalanleger. Für etwa 90 Prozent der Steuerpflichtigen ist
die Abgabe durch Freigrenzen entfallen.

Unionsvertreter fordern Steuerentlastungen

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm forderte Union und SPD auf, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen. „Wir brauchen eine Entlastung der
Unternehmen, die in großen Teilen durch den Soli
belastet werden“, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Der Standort müsse attraktiver werden.

Unionsvertreter zeigten sich offen für eine Abschaffung des Soli. Unionsfraktionsvizechef Mathias Middelberg sagte der Rheinischen Post mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen, es brauche eine steuerliche Entlastung von Unternehmen und Mittelstand. „Ob dies über eine Abschaffung des Solis und/oder eine Unternehmenssteuerreform geschieht, ist Gegenstand der Koalitionsverhandlungen“, sagte er. Auch der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) pochte auf eine Entlastung der Unternehmen.

Soli soll zu „Wehrbeitrag“ umgewandelt werden

Bei der persönlichen Einkommensteuer und den
Kapitalertragsteuern sollten bei einer Reform Entlastungen für Besser- und
Hochverdienende vermieden werden, sagte Stefan Bach, Ökonom beim Deutschen
Institut für Wirtschaftsforschung. Der Solidaritätszuschlag
könne als „Wehrbeitrag“ zur Finanzierung der hohen
Verteidigungsausgaben umgestaltet werden. Die Freigrenze könne in einen echten
Freibetrag umgewandelt und der Zuschlagssatz auf
zum Beispiel acht Prozent erhöht werden. „Dies würde Steuerpflichtige bis
zu einem zu versteuernden Einkommen von 178.000 Euro entlasten,
Spitzenverdienende aber stärker belasten“, sagte Bach. Damit ließe sich ein
Aufkommen von knapp zehn Milliarden Euro im Jahr erzielen. Befristet auf zehn
Jahre könnten damit knapp 100 Milliarden Euro Rüstungskosten finanziert werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Verfassungsbeschwerde von
sechs FDP-Politikern gegen den Soli zurückgewiesen. Der Bund habe durch
die Wiedervereinigung weiterhin zusätzlichen Finanzbedarf, entschied das
Gericht.