

Stand: 19.06.2025 15:36 Uhr
Ab 20. Juni müssen neue Smartphones und Tablets mit einem Energie-Label gekennzeichnet sein. Es informiert über Akku-Laufzeit, Haltbarkeit und Reparatur-Möglichkeiten. Die neuen Vorgaben im Überblick.
Ein zerschlagenes Display, ein defekter Akku oder ein Wasserschaden: Ein beschädigtes Smartphone zu reparieren, war bislang meist teuer und schwierig. Denn bei vielen Geräten lassen sich die Teile nicht ohne Weiteres austauschen. Oft war bislang deshalb die Neuanschaffung attraktiver als eine Reparatur.
Neues EU-Label informiert über Nachhaltigkeit des Geräts
Um Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf mehr Klarheit darüber zu verschaffen, wie energieeffizient und haltbar ein Gerät ist und wie gut es sich reparieren lässt, ist ab dem 20. Juni ein EU-Energielabel für neue Smartphones und Tablets Pflicht. Es soll Käufern einen Überblick verschaffen, sodass sie sich leichter und gezielter für langlebige Produkte entscheiden können. Zugleich soll das neue Label Herstellern einen Anreiz geben, ihre Produkte möglichst nachhaltig zu konstruieren.
Welche Informationen gibt das neue Label?
Im Aufbau ähnelt das neue Energielabel den bereits bestehenden Effizienzklasse-Labeln, mit denen Elektro-Geräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke gekennzeichnet werden. Folgende Informationen sind bei der neuen Kennzeichnung für Smartphones und Tablets zu finden:
- Energieeffizienz: Ein Pfeil auf einer Skala von A (bester Wert) bis G (schlechtester Wert) markiert den Energieverbrauch.
- Batterielaufzeit pro Ladezyklus: Dieser Wert gibt in Stunden und Minuten an, wie lange das Gerät mit einer Akkuladung läuft.
- Zuverlässigkeit/Haltbarkeit: Eine Skala von A bis E gibt an, wie robust das Gerät ist, wenn es fallen gelassen wird.
- Reparierbarkeit: Eine Skala von A bis E gibt an, wie gut sich das Gerät reparieren lässt.
- Batterielaufzeit in Zyklen: Dieser Wert gibt an, wie oft der Akku geladen werden kann, bis er nur noch 80 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität hat.
- Eindringungsschutz: Dieser Wert benennt die sogenannte IP-Schutzklasse, die sich auf den Schutz vor Wasser und Schmutz bezieht. Die Werte sind abgestuft von 8 (sehr hoher Schutz) bis 0 (sehr niedriger Schutz).
- QR-Code: Über den QR-Code rechts oben auf dem Energielabel ist die Europäische Produktdatenbank (EPREL) zu erreichen. Dort finden Verbraucher weitere Details zu den verschiedenen Werten.
Reparierbarkeit: Diese Eigenschaften spielen einen Rolle
Die Reparierbarkeit eines Geräts wird nach verschiedenen Kriterien bewertet. Dazu gehören unter anderem Eigenschaften wie die Anzahl der Schritte, die nötig sind, um das Gerät auseinanderzubauen, sowie die Art, wie die Bauteile befestigt sind. So sind verschraubte Bauteile leichter auszuwechseln als verklebte. In die Bewertung fließt außerdem ein, ob für die Reparatur Spezialwerkzeug erforderlich ist und ob und wie lange Ersatzteile verfügbar sind. Ebenfalls relevant ist die Dauer verfügbarer Software-Updates.
Wichtig: Wenn ein Gerät laut Label gut zu reparieren ist, bedeutet das nicht gleich, dass der Besitzer den Schaden auch einfach selbst beheben kann. Allerdings können beispielsweise Fachleute oder Laien mit guten Kenntnissen, die vielerorts im Rahmen von Repair-Cafés ihre Hilfe anbieten, die Geräte meist schnell und günstig reparieren.
Ökodesign-Verordnung: Produkte müssen nachhaltiger werden
Die Einführung des neuen Energielabels steht im Zusammenhang mit der EU-Ökodesign-Verordnung, die im Juli 2024 in Kraft trat. Mit ihr sollen für nahezu alle Produktgruppen neue Mindestanforderungen eingeführt werden, die die Lebensdauer der Produkte verlängern und so die Kreislaufwirtschaft stärken.
Längere Nutzung senkt CO2-Emissionen signifikant
Zwar werden Smartphones einer Untersuchung des Branchenverbands Bitkom zufolge bereits nicht mehr so schnell ersetzt wie noch vor einigen Jahren – im Durchschnitt nach etwa 24 Monaten statt wie zuvor nach 17,5 Monaten. Ökologisch wünschenswert wäre allerdings eine deutliche längere Nutzung. So könnte einer Studie zufolge eine durchschnittliche Nutzungsdauer von fünf bis sieben Jahren die Treibhausgasemissionen von Smartphones um etwa die Hälfte reduzieren.
Reparaturanspruch in den ersten zwei Jahren
Innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf haben Kunden einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Reparatur oder einen Ersatz, wenn das Gerät nicht funktioniert oder fehlerhaft ist. Auf eigenständige Reparaturversuche sollte man während dieser Zeit verzichten, da dadurch dieser Anspruch verfällt.
Alte Smartphones, Handys und Tablets richtig entsorgen
Alte oder kaputte Handys, die nicht mehr repariert oder verkauft werden können, kann man bei Recyclinghöfen entsorgen oder auch spenden, denn die Geräte enthalten viele wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber oder Seltene Erden, die sich recyceln lassen. Etliche Organisationen wie der Naturschutzbund NABU, die Deutsche Umwelthilfe oder die Caritas sammeln die Altgeräte.