
Gegen die Verurteilung zu mehr als vier Jahren Haft will der US-Rapper Sean Combs Berufung einlegen. Er war wegen zweifacher Nötigung zur Prostitution verurteilt worden.
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Der amerikanische Musikproduzent Sean Combs, bekannt auch unter seinem Künstlernamen „P. Diddy“, will nach Angaben seiner Anwälte Berufung gegen seine Verurteilung einlegen. Das teilten die Anwälte dem zuständigen Richter
Arun Subramanian mit. Combs war Anfang Oktober wegen Nötigung zur Prostitution in zwei Fällen zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und zwei Monaten
sowie einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Jury hatte ihn zuvor für
schuldig befunden.
Die Berufung gegen seine Verurteilung in zwei Fällen wegen Nötigung zur Prostitution war erwartet worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Combs vorgeworfen, Frauen
mit Drohungen und Gewalt zur Teilnahme an Drogen- und Sexpartys
gezwungen zu haben. Die Geschworenen sprachen ihn jedoch lediglich
schuldig, seine Ex-Freundin Casandra „Cassie“ Ventura sowie eine andere
Klägerin zu Prostitution genötigt zu haben. In mehreren weiteren Anklagepunkten hatte die Jury Combs für nicht schuldig befunden: So wurde er von den Vorwürfen der Bildung einer kriminellen Vereinigung und des Menschenhandels freigesprochen.
Combs war vor gut einem Jahr wegen Vorwürfen von
Sexualstraftaten in New York festgenommen worden. Seitdem sitzt er in
Haft, einen Teil seiner Strafe hatte er damit bereits in Untersuchungshaft verbüßt. Abseits des strafrechtlichen Verfahrens in New York gibt es auch noch
zahlreiche Zivilklagen gegen den Musiker.
Der Prozess hatte in den USA und weltweit erneut eine Diskussion um Machtgefälle in der Musikbranche und sexualisierte Gewalt in der US-amerikanischen Gesellschaft ausgelöst. Zwischenzeitlich war über eine Verwicklung zahlreicher bekannter Musiker in Combs „Sexpartys“ spekuliert worden. Die Klagenden mussten vor Angriffen seiner Anhänger geschützt werden.