
Die Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes sieht die Gesetzeslage zum Schutz vor digitaler Gewalt nicht ausreichend geregelt. In der ARD-Sendung Caren Miosga wies sie auf bestehende Strafbarkeitskeitslücken hin. Neben härteren Strafen forderte Fernandes auch eine bessere Schulung von Beamtinnen und Beamten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach in der Sendung über die Inhalte ihres Gesetzesentwurfs zu dem Thema. In diesem Zuge kündigte an, die Strafbarkeit von sogenannten
Deepfake-Inhalten in dem Entwurf noch ausweiten zu wollen.
Das Thema bekommt aktuell mehr Aufmerksamkeit, nachdem die
Schauspielerin Collien Fernandes Vorwürfe gegen
ihren Ex-Mann Christian Ulmen publik gemacht hatte. Sie wirft ihm
langjährige sexualisierte Gewalt vor. Ulmens Anwalt teilte mit, es
handle sich um eine einseitige Darstellung falscher Tatsachen.
Deutschland als „Täterparadies“
Fernandes kritisierte in der Sendung bestehende Gesetzeslücken in Deutschland. Geahndet werden solle die Verbreitung heimlich gemachter intimer
Aufnahmen und die Verbreitung von Deepfakes, also mithilfe künstlicher
Intelligenz erstellter intimer Aufnahmen, sagte sie. Ihr eigener Fall sei auch in der diskutierten Nachschärfung des Gesetzesentwurfs nicht erfasst. Dabei handele es sich weder
um klassische Deepfakes noch um heimlich aufgenommene Bilder. Die Gesetzespläne umfassten derzeit nicht die Verbreitung realer Aufnahmen – zum Beispiel einer
Pornodarstellerin – auf einem Social-Media-Profil einer anderen Person, um so den Eindruck zu erwecken, es handele sich um die
Inhaberin des Profils.
Fernandes verwies in dem Gespräch auch auf die Gesetzgebung in Spanien. Es heiße oft häusliche Gewalt finde immer zu Hause statt, sei eine Privatangelegenheit. In Spanien werde in verschiedenen Programmen versucht, zu vermitteln: „Das, was strafrechtlich relevant ist, kann gar nicht mehr privat sein.“
In den ARD-tagesthemen hatte Fernandes Deutschland in der vergangenen Woche in Bezug auf das Thema Gewalt gegen Frauen als „Täterparadies“ bezeichnet. Auf Nachfrage von Miosga schilderte sie in der Sendung Berichte von anderen Opfern, wonach Fälle wegen Geringfügigkeit eingestellt worden seien. Es habe eine Signalwirkung, „wenn man den Frauen sagt, das, was euch passiert ist, nehmen wir als geringfügig wahr“.
Mit Blick auf nötige Maßnahmen forderte Fernandes im Gespräch mit Miosga Schulungen für Menschen, die Anzeigen entgegennehmen sowie Aufklärung in Schulen. In Deutschland falle häusliche Gewalt juristisch in den Bereich der Körperverletzung, weshalb Betroffene nur drei Monate Zeit hätten, die Tat zur Anzeige zu bringen. Diese Frist müsse verlängert werden, sagte Fernandes. Bei der Gesetzgebung zum Thema Deepfakes lobte sie das Engagement der Bundesjustizministerin. Die Schauspielerin forderte härtere Strafen. Sie finde es „wichtig, dass man den Tätern ganz klar zeigt: So geht das nicht.“
Hubig weist auf Nachholbedarf hin
Beim Schutz vor digitaler Gewalt gebe es Strafbarkeitslücken, räumte Hubig ein, die in der Sendung nach Fernandes als Teil einer Talkrunde auftrat. Auch bei der Durchsetzung bestünden Probleme. Sie verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem sich SPD und Union darauf geeinigt hätten, beim digitalen Gewaltschutz voranzukommen. Der entsprechende Gesetzentwurf ist laut Hubig fertiggestellt und wird derzeit in den Ministerien beraten.
Zu dem Fall von Fernandes äußerte sich Hubig nicht. Als Justizministerin halte sie es für richtig, sich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren zu äußern.
Laut Gesetzentwurf soll künftig das
Herstellen pornografischer Deepfakes, wie KI-generierte, gefälschte Sexvideos, ausdrücklich unter Strafe gestellt werden. Bei nicht-pornografischen Deepfake-Inhalten solle zumindest das Verbreiten strafbar sein. Dabei gehe es nicht um die Einschränkung der Meinungsfreiheit, sagte Hubig, „sondern
darum, das, was wirklich ehrverletzend und erniedrigend ist, unter Strafe zu stellen“.
Nachschärfungsbedarf an ihrem Gesetzentwurf sieht die Bundesjustizministerin dennoch. Aus ihrer Sicht sollte auch ein erkennbar – also etwa durch ein Wasserzeichen markiertes – gefälschtes Video strafbar
sein. Darüber hinaus kündigte Hubig einen weiteren Gesetzentwurf zur IP-Adressen-Speicherung an. Über diese wolle man die Täter hinter anonymen Profilen identifizieren. Eine Klarnamenpflicht sei bei der Strafverfolgung allerdings „nicht der richtige Weg.“
Kritik an Friedrich Merz
Das Thema war nach einem Bericht des Spiegels über die Vorwürfe von Fernandes gegen Ulmen in das Zentrum der politischen Debatte gerückt. Die Gäste bei Caren Miosga kritisierten eine in diesem Zug gefallene Äußerung des Bundeskanzlers, der in der Regierungsbefragung das Thema digitale
Gewalt mit Zuwanderung verknüpft hatte. „Ich finde, wir müssen über Gewalt gegen
Frauen reden – unabhängig von Schichten, Herkunft und Religion“, sagte Hubig.
Es fühlte „sich für mich so an, als
wäre meine Gewalterfahrung ein politisches Instrument“, sagte Theresia Crone, die in der Sendung als Aktivistin und Betroffene über digitale Gewalt sprach. „Ausgerechnet jetzt
dieses Thema so zu verengen – in einem Fall, wo der Beschuldigte Christian
heißt – das ist wirklich schäbig“, kommentierte Ronen Steinke Merz‘ Äußerung. Steinke war als leitender Redakteur Rechtspolitik bei der Süddeutschen Zeitung zu Gast.
Die Bundesjustizministerin rief neben politischen Maßnahmen auch zu einem Bewusstseinswandel auf. Bei einer Anzeigequote von unter zehn Prozent seien Schulungen für Polizei und Justiz sinnvoll, aber zugleich brauche es „in der Gesellschaft dieses Bewusstsein“.
