Sexualisierte Deepfakes sollen ohne Zustimmung künftig strafbar sein

Dem Handelsblatt liegt der strafrechtliche Teil dieses Gesetzentwurfs vorab vor. Für die „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ werden damit spezifische Straftatbestände geschaffen. Dabei ist nicht nur die Verbreitung von sexualisierten Deepfakes, also manipulierten Aufnahmen, strafbar, sondern künftig bereits die Herstellung.